Dem heute im Nationalrat debattierten Sparpaket droht die Verfassungswidrigkeit. Grund dafür ist ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Krainer (SPÖ) und Auer (ÖVP), der bereits von sieben Abgeordneten unterschrieben war, jedoch danach handschriftlich geändert wurde. Erst dann wurde der Antrag eingebracht, Nationalratspräsidentin Prammer schloss nach dem letzten Redner die Debatte zum Sparpaket.
Der kaum leserliche handschriftliche Vermerk rief die Opposition auf den Plan. FPÖ, BZÖ und Grüne kritisieren, dass nun ein Antrag abgestimmt werden soll, der in seiner vollständigen Form nicht von der nötigen Zahl der Abgeordneten unterschrieben wurde, wie Antragsteller Krainer selbst bestätigte. Prammer erwies sich als schlechte Krisenmanagerin und ließ die Abgeordneten die Echtheit ihrer Unterschriften bestätigen. Diese stand jedoch ohnehin nie in Zweifel. Entscheidend ist vielmehr, dass sie vorzeitig geleistet wurden. Der zusätzliche Punkt wurde also blanko unterschrieben.
FPÖ-Obmann HC Strache sprach in einer ersten Reaktion von einem "demokratiepolitischen Skandal der Sonderklasse". Seine Fraktion werde die beiden anderen Oppositionsparteien einladen, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Grünen-Chefin Eva Glawischnig kündigte an, den Bundespräsidenten umgehend über die Vorgänge zu informieren. Der Fehler sei "irreversibel".
Fischer muss Beurkundung verweigern
Der peinliche Vorfall, der auch ein schiefes Licht auf den Entstehungsprozess wesentlicher Gesetze wirft, könnte tatsächlich zum Fallstrick für das gesamte Sparpaket werden. Wird der Abänderungsantrag nun tatsächlich angenommen, so ist davon auszugehen, dass die Gesetze nicht verfassungskonform zustande gekommen sind. Bundespräsident Heinz Fischer müsste daher die Beurkundung verweigern.