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15. April 2012 / 01:40 Uhr

Slowenien will “Käsekrainer” für sich reservieren

Sonderbare Kapriolen schlagen derzeit slowenische Nationalisten mit der Bezeichnung einer Wurstsorte. Das EU-Mitglied Slowenien hat bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Anerkennung der Bezeichnung „Krainer Wurst“ gestellt. Die Kommission hat diese Herkunftsbezeichnung umgehend bestätigt.  Damit wird jedoch in die Belange anderer EU-Mitglieder, wie etwa Österreich, eingegriffen, denn hierzulande ist die „Käsekrainer“ ebenfalls eine Traditions-Wurstware mit Urheberschutz. Durch den slowenischen Vorstoß könnte diese in ihren Vertriebschancen nun massiv bedroht sein. Konsequenz wäre ein Verbot der Bezeichnung für österreichische Würste.

Österreich kann Einspruch erheben

Käsekrainer

Käsekrainer

Die Bezeichung "Käsekrainer" könnte bald verboten werden
Foto: Kobako/wikimedia (CC-BY-SA-2.5)

Österreich hat die Möglichkeit, gegen diese Anerkennung Einspruch zu erheben und dafür sechs Monate Zeit. Die Frist endet am 27. August 2012.  In Österreich wollen sich Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer sowie die Veterinärmedizinische Universität mit der Angelegenheit befassen. Unterstützt werden diese Institutionen vom Patentamt. Sollten die Bemühungen Österreichs gegen diesen Ursprungsschutz scheitern, könnte es zu einem Einbruch beim Käsekrainer-Absatz kommen.

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Weitere Ursprungsbezeichnungen vor Exklusivitätsschutz

Aber nicht nur Slowenien will Produktnamen exklusiv schützen lassen, auch die Schweiz möchte auf der Grundlage eines bilateralen Vertrages mit der EU Warenbezeichnungen für sich reservieren. Konkret wollen die Eidgenossen die Bezeichnungen Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse sowie Glarner Kalberwurst für sich. Darüber hinaus möchte die EU auch die Bezeichnungen Rheinisches Apfelkraut, Schwäbische Maultaschen, Coppa di Parma, Jambon de l'Ardeche und Cornish Pasty schützen lassen.

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