Das Uniformverbot beim WKR-Ball hatte auch Verwaltungsstrafen zur Folge. Diese bewegen sich jedoch auf rechtsstaatlich sehr dünnem Eis. Vorliegende Straferkenntnisse der zuständigen Bundespolizeidirektion Wien (BPD) offenbaren die seichten Argumente, mit denen rechtschaffene Bürger Österreichs, die als Angehörige des österreichischen Bundesheeres bereit sind, ihr Vaterland zu verteidigen, kriminalisiert werden sollen.
Wahrnehmungen wurden erst am 3. Februar angezeigt
Uniformverbot zuständig.
Foto: BMLVS
Ein der Redaktion von Unzensuriert.at vorliegendes Straferkenntnis zeigt im Detail das behördliche Vorgehen der BPD Wien. Der Bundesheer-Offizier hatte in Uniform am Ball teilgenommen. Dort wurden von Polizeibeamten seine Personalien aufgenommen. In der Begründung der Strafe stellte man auf eine „nicht erteile Zustimmung des zuständigen Militärkommandos“ zum Tragen der Uniform ab. Der rechtliche Standpunkt des Beschuldigten, dass es sich bei dem Uniformverbot von Darabos um eine Rechtswidrigkeit handle, wurde nicht weiter gewürdigt.
Dass sich die Polizeikräfte vor Ort jedoch nicht so sicher waren, zeigt der Umstand, dass erst am 3. Februar, ganze sechs Tage nach dem Ball, die Anzeige aufgenommen wurde. Das Straferkenntnis selbst wurde gar erst am 16. März 2012 erlassen. Interessant dabei: Erst am 2. Februar war durch den Generalstab laut der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die Weisung an die zuständigen Militärkommandos tatsächlich ergangen.
Ballverbot wird vom BMI wenig Bedeutung zugemessen
Wie wenig Bedeutung dem parteipolitisch motivierten Uniformtrageverbot innerhalb der Verwaltung beigemessen wird, zeigen weitere Details aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums. Im vorliegenden Straferkenntnis erhielt der Beschuldigte von der BPD Wien eine Strafe von 70 Euro aufgebrummt. ÖVP-Ministerin Mikl-Leitner spricht dagegen von Strafen bis zu 700 Euro, die Wiener Verwaltungspolizei schöpfte also nur 10 Prozent des Strafrahmens aus. Die Ministerin geht auch davon aus, dass das Militärkommando für die Erlassung der Strafbescheide zuständig sei. Und sie meint, dass beim Verharren „in der strafbaren Handlung auch eine verwaltungsstrafrechtliche Festnahme in Betracht gekommen wäre.“ Die uniormierten Ballbesucher waren mehrere Stunden auf der Veranstaltung, ohne dass irgend jemand sie festnehmen wollte.
Innenministerin geht von Zuständigkeit der Militärpolizei aus
Mikl-Leitner geht aber in ihrer Interpretation auch von ganz anderen Zuständigkeiten aus. Dazu die ÖVP-Ministerin wörtlich:
Da fehlgehende Verwaltungsstrafverfahren auf Grund etwaiger Uniformtrageberechtigungen, insbesondere für aktive Berufssoldaten, hintanzuhalten waren, erfolgte ein Einschreiten nur auf Veranlassung bzw. Ersuchen von Angehörigen der Militärpolizei. Derartige Ersuchen wurden jedoch nicht an die Exekutive herangetragen.
Damit ist unklar, auf welcher Grundlage die Beamten der Bundespolizeidirektion Wien überhaupt eingeschritten sind.
Anwälte vermuten Rechtswidrigkeit des Uniformverbotes
Anwälte betroffener Bundesheerangehöriger halten die Vorgangsweise sowohl des Landesverteidigungsministeriums als auch der Bundespolizeidirektion Wien für eine einzige Kausalkette an Ungereimtheiten, und damit jedenfalls für rechtswidrig. Darüber hinaus wird auch auf die Ungleichbehandlung zwischen dem WKR-Ball und anderen Veranstaltungen hingewiesen, wie etwa CV-Bälle oder Ballveranstaltungen von ÖVP-Teilorganisationen. Jedenfalls wollen die Betroffenen alle Rechtsmittel ausschöpfen, um dem Rechtsstaat hier zum Durchbruch zu verhelfen.