Eine richtungweisende Entscheidung traf das Landgericht Köln im Zusammenhang mit religiös motivierten Beschneidungen. Es schafft damit gleichzeitig Rechtssicherheit für Eltern und Ärzte Bundesrepublik Deutschland. Bisher werden in Deutschland jährlich mehrere tausend muslimische und jüdische Buben auf Wunsch der Eltern beschnitten. Dabei eingesetzte Ärzte haben über Jahrzehnte in einer juristischen Grauzone agiert. Mit dem strafrechtlichen Verbot ist damit jetzt Schluss. Beschneidungen an Kindern können nicht länger durch die Religionsfreiheit legitimiert werden. Darüber hinaus wurde auch religiösen Eltern untersagt, über Kinder in einer solchen Art und Weise zu verfügen. Dem gegenüber steht die Unversehrtheit und Selbstbestimmtheit der Kinder als Rechtsgut unter dem Schutz des deutschen Rechtsstaates. Damit ist jede Beschneidung eine Körperverletzung und eine Straftat.
Beschneidung verändert Körper dauerhaft und irreparabel
Für das Kölner Landgericht verändert eine Beschneidung einen Körper „dauerhaft und irreparabel“. Die Richter führten weiters aus, dass eine mit einer Beschneidung einhergehende körperliche Veränderung eines Kindes jedenfalls dessen Interessen zuwider laufe. Vielmehr müsse das Kind später selbst über die eigene Religionszugehörigkeit und dabei zu tragende rituelle Merkmale entscheiden können. Ein Vorgriff ist hier rechtlich unzulässig.
Religiöses Erziehungsrecht darf nicht im Vordergrund stehen
Das religiöse Erziehungsrecht der Eltern sieht das Gericht durch die Qualifizierung der Beschneidung nicht „unzumutbar beeinträchtigt". Vielmehr sei es den Eltern zumutbar, wenn sie eine Entscheidung abwarten müssten, ob sich etwa ein Kind als junger Erwachsener für eine Beschneidung als „sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam“ entscheide. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sieht mit dem strafrechtlichen Verbot der Beschneidung einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“. Er hat den deutschen Bundestag als Gesetzgeber umgehend dazu aufgefordert, eine Regelung für eine Straffreiheit der Beschneidung zu schaffen. Dieter Graumann, Präsident des Zentralrates der Juden im Wortlaut dazu:
Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.