Während die ÖVP Benimmregeln für ihre Politiker ausgibt, tun sich diese bereits mit bestehenden Bestimmungen schwer. So gerät derzeit die Bezirksvorsteherin des 8. Bezirks, Veronika Mickel (ÖVP), schwer unter Beschuss, weil sie neben ihrer Tätigkeit als Bezirkschefin auch noch einen Aufsichtsratsposten bei der Raiffeisen-Landesbank übernommen hat.
Bezirksvorsteher in Wien haben Berufsverbot. Wie auch der Bürgermeister oder der Stadtrat. Mit gutem Grund: Denn es wäre unvereinbar, würde jemand ein Geschäft betreiben und sich durch das politische Amt Vorteile erschleichen. Mickel, die auch Stellvertreterin des Wiener Landesparteiobmannes Manfred Juraczka ist, bekleidet ein Aufsichtsratsmandat der Raiffeisen-Landesbank Niederösterreich-Wien. Die Opposition kam dahinter und fordert nun vehement ihren Rücktritt. Ihr Argument: Die beiden Aufgaben sind unvereinbar. Die Stadtverfassung regelt in Paragraph 61 ein Berufsverbot für Bezirksvorsteher. Tatsächlich könnten Interessenskonflikte im Falle von Bau- und Widmungsverfahren auftreten.
Bezirksvorsteherin beruft sich auf Genehmigung durch Magistrat
Die Bezirksvorsteherin verteidigt sich in der Wiener Bezirkszeitung (bz) damit, dass sie extra in der Magistratsdirektion nachgefragt hätte, ob sie den Aufsichtsratsposten ausüben könne. Dort habe sie grünes Licht bekommen. „Außerdem übe ich die Tätigkeit ehrenamtlich aus, nehme kein Geld dafür, sondern spende es. Und der Bauausschuss fällt nicht in meine Zuständigkeit“, sagt die ÖVP-Politikerin.
Fragt sich nur, warum Mickel den einflussreichen Nebenjob dann macht? Ehrenamtlich könnte sie ja auch für ein Obdachlosenheim arbeiten oder für eine Behinderten-Organisation. Da würde auch kaum jemand ihren Rücktritt wegen Unvereinbarkeit verlangen.