Wenig Interesse zeigt das ÖVP-geführte Finanzministerium an der Aufklärung der Causa BAWAG. Dies geht aus der Anfragebeantwortung an FPÖ-Klubobmann HC Strache durch Finanzministerin Maria Fekter hervor. Das Ressort gibt zu, dass an der Aufarbeitung strafrechtlicher Tatbestände bzw. der Nachverfolgung der Spekulationsverluste durch Wolfgang Flöttl, Refco und Co. seit 2006 bis heute kein Interesse bestand. Man beschränkte sich auf die Rettung der Bank, die Ursache der Schieflage interessierte die Finanzminister Grasser, Molterer, Pröll und aktuell Fekter weniger.
In erfrischender Offenheit gibt Maria Fekter zu, dass die Verluste aus den BAWAG-Spekulationsgeschäften kein eigener Erhebungsgegenstand für das Finanzministerium waren und sind. Obwohl das Eingreifen des Ressorts und der Finanzmarktaufsicht durch die Verlustgeschäfte seit 1995 notwendig geworden war und man zugibt, dass es zu Stiftungsgründungen zur Verlustverschleierung im Umfeld der BAWAG gekommen ist, schenkt man diesem Sachverhalt keine Beachtung. Fekter gibt ausdrücklich zu, dass es 2006 zu „keinen eigenen Erhebungen zu den bereits historischen Verlusten aus den Karibikgeschäften“ gekommen sei.
Einziger Zeuge für Verluste ist Wolfgang Flöttl
Das BMF hält fest, dass die Verlustfeststellungen der BAWAG auf Grund der Angaben von Wolfgang Flöttl erfolgt seien. Man geht davon aus, dass die Verluste durch sogenannte Verlustaudits „verifiziert“ worden sind. Dies soll seinerzeit von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen geschehen sein, die sich nach ihrer Verwicklung in den Enron-Skandal selbst auflöste. Wer diese Audits auf Grundlage welcher Informationen gemacht hat, ist allerdings unbekannt. Fekter zieht sich hier auf den „Wissensstand“ des BMF zurück, dass die Geschäfte über Broker und auch „over the counter“ – sprich außerbörslich – erfolgt worden seien.
Unterlagen zum Refco-Vergleich sind unbekannt
Auch beim Vergleich zwischen der BAWAG bzw. dem ÖGB und den Refco-Gläubigern ist das Finanzministerium über Details nicht informiert. Unterlagen, die BAWAG bzw. ÖGB in den Vertragsverhandlungen den Gläubigern in den USA übermittelten, sind dem Ministerium bis heute nicht bekannt. Auch zu den Grundlagen, auf denen der ÖGB das Vergleichsergebnis als vorteilhaft erachtet hat, ist nichts bekannt. Das Thema kennt man nur aus den Medien.
Auch zu Nachforschungen über das tatsächliche Vermögen von Wolfgang Flöttl seit den BAWAG-Spekulationsverlusten kann das Finanzministerium nichts sagen. Das BMF war in diese Nachforschungen „nicht involviert“. Auch über Erhebungsergebnisse einer von der BAWAG beauftragten Detektei ist nichts bekannt. Man gab sich damit zufrieden, dass die Österreichische Nationalbank über die gegebene Liquiditätshilfe die Bank gerettet hat. Die Ursache interessiert die politisch Verantwortlichen im Finanzministerium nicht.