Wenig Interesse haben die Österreichischen Polizei- und Justizbehörden offensichtlich, wenn es um strafbare Handlungen von „Links“ geht. Im Zusammenhang mit dem Totengedenken am 8. Mai 2012 am Wiener Heldenplatz war es unter anderem zu gefährlichen Drohungen von linken Gegendemonstranten gegen die friedlichen Kundgebungsteilnehmer des Wiener Korporationsrings (WKR) gekommen. Wahrgenommen oder registriert haben diese die anwesenden Sicherheitsbehörden allerdings nicht. Erst eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Elmar Podgorschek an die zuständigen Bundesministerinnen Johanna Mikl Leitner und Beatrix Karl (beide ÖVP) veranlasste entsprechende Ermittlungen. Unverständlich ist dies vor allem deshalb, da in der Vergangenheit eine ganze Reihe von strafbaren Handlungen gegen Verbindungshäuser und Mitglieder studentischer Verbindungen durch linksextreme Täter verübt worden sind.
Wiener Einsatzpolizei registrierte gefährliche Drohungen nicht
Obwohl die Ausschreitungen gegen Besucher des WKR-Balls 2012 erst wenige Monate zurück lagen, schenkte die Wiener Einsatzpolizei beim Totengedenken vom 8. Mai strafbaren Handlungen von Seiten der linken Gegendemonstranten offenbar keine wirkliche Aufmerksamkeit. Die linke Gegenkundgebung der Plattform „jetztzeichensetzen“ war den Polizeikräften nicht bekannt. Die für den Polizeieinsatz zuständige Innenministerin Mikl-Leitner musste zugeben, dass „der geschilderte Sachverhalt den Sicherheitsbehörden nicht bekannt war.“ Konkret ging es um folgende Aussagen aus dem Kreis der Gegendemonstranten:
Wir werden jedes einzelne Burschenschafterhaus in Wien abfackeln. Wir kriegen euch alle. Wir streichen euch aus den Grundbüchern. Ihr werdet ausgelöscht, ihr scheiß Nazis.
Auch das Justizressort leitete erst nach Einlangen der parlamentarischen Anfrage an Ministerin Beatrix Karl ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein und beauftragte das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit Nachforschungen gegen „Unbekannt“.
Zahlreiche strafbare Handlungen gegen Verbindungshäuser und Korporierte
Bei der gefährlichen Drohung handelt es sich um einen Straftatbestand, der einen Strafrahmen von einem, bei qualifiziertem Tatbild sogar bis zu drei Jahren vorsieht. Dass man eine solche Tatbegehung bei einer aggressiven Gegendemonstration einfach ignoriert, ist umso unverständlicher, als den Sicherheitsbehörden zahlreiche Strafdaten gegen Verbindungshäuser und Korporierte in den Jahren 2011/2012 amtlich bekannt sind. So listet die Innenministerin in ihre Anfragebeantwortung zehn strafbare Handlungen in Innsbruck, Salzburg und Wien gegen Verbindungshäuser auf, weitere vier Straftaten wurden in Innsbruck und Wien gegen Mitglieder der Korporationen begangen. Die Delikte reichen von schwerer Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstahl bis zu Raub und schwerer Körperverletzung. Sensibilisiert sind Polizei und Justiz deshalb offenbar trotzdem nicht.
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