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25. August 2012 / 20:38 Uhr

Mehr als 10.000 Straftäter vom Bundespräsidenten begnadigt

In der österreichischen Rechtordnung hat der Bundespräsident als Staatsoberhaupt weitreichende Kompetenzen in der Strafjustiz. Sein „Gnadenrecht“ ermöglicht ihm Korrekturmöglichkeiten beim Strafvollzug. Ein Niederschlagungsrecht ermöglicht dem Präsidenten ein Eingreifen in ein laufendes Strafverfahren, er kann es einstellen oder aber die Einleitung verhindern. Darüber hinaus steht ihm das Recht der Strafmilderung, der Strafumwandlung, der Nachsicht von Rechtsfolgen sowie der Tilgung von Urteilen zu. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein wollte in einer Anfrage an die zuständige Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) wissen, wie oft die Staatsoberhäupter in den letzten Jahren von ihren Rechten Gebrauch machten.

Klestil ließ ein anhängiges Verfahren einstellen

Die präsentierten Zahlen belegen die Begnadigungspraxis der letzten zehn Jahre, in denen sowohl der amtierende Bundespräsident Heinz Fischer als auch dessen Vorgänger Thomas Klestil im Amt waren. Im Jahr 2002 wurde durch Klestil sogar ein anhängiges Verfahren gegen einen der Wirtschaftskriminalität Verdächtigen niedergeschlagen. Dieser war schwer erkrankt und deshalb dauerhaft vernehmungsunfähig.


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10.018 Straftäter pardoniert

Bei bereits verurteilten Straftätern unterscheidet man zwischen der sogenannten Weihnachtsamnestie und den Einzelbegnadigungen, die vom Bundespräsidenten angeordnet werden können. Dazu kommen Nachsichten bei Rechtsfolgen von Verurteilungen, Beschränkung der Strafregisterauskünfte sowie Tilgungen von Strafen. Insgesamt wurden 10.018 Straftäter durch Klestil und Fischer amnestiert, 5.263 Straftäter wurden durch Einzelbegnadigungen von Strafverfolgung befreit, 4.755 wurden anlässlich der jeweiligen Weihnachtsamnestien aus der Haft entlassen..


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