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5. Oktober 2012 / 08:00 Uhr

Verwandtenehen unter Zuwanderern fordern Gesundheitssystem

Die steigende Anzahl an türkischen Zuwanderern nach Deutschland und Österreich konfrontiert das Gesundheitswesen, aber auch die Justiz- und Verwaltungsbehörden immer stärker mit den Auswirkungen der sogenannten „Verwandtenehen“. Im österreichischen und bundesdeutschen Recht ist Inzest – Heirat und Kindschaft unter Geschwistern, zwischen Eltern und Kindern bzw. Großeltern und Kindern – gesetzlich verboten. Die Ehe zwischen Cousin und Cousine ist nach diesen mitteleuropäischen Rechtsordnungen grundsätzlich erlaubt, wird aber in unserem Kulturkreis so gut wie nie geschlossen. Ganz anders ist dies im islamischen Kulturkreis, in unseren Breiten vor allem durch zugewanderte Türken repräsentiert. Die Folgen dieser Verbindungen sind sehr oft Nachkommen, die schwere Gendefekte aufweisen. Eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Mathias Venier geht diesem Phänomen nun auf den Grund.

Frankfurter Allgemeine Zeitung zeigte Thema 2011 auf

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zeigte das Thema 2011 in einem viel beachteten Artikel auf. Die Autorin Antje Schmelcher schrieb dazu am 6. Juni 2011:

Wenn Cousin und Cousine Kinder kriegen, steigt das Risiko eines Gendefekts. Und tatsächlich: Viele Kinder mit Erbkrankheiten stammen aus Verwandtenehen. Die sind bei Einwanderern Tradition. […] Etwa jede vierte türkischstämmige Frau in Deutschland ist mit einem Verwandten verheiratet. Das ergab eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Familienplanung und Migration im Lebenslauf von Frauen.[…] Je traditioneller eine islamische Gemeinschaft lebt, desto mehr Verwandtenehen scheint es zu geben. In der Türkei schätzt man ihre Häufigkeit auf 20 bis 30 Prozent, in Oman liegt sie um das Zwei- bis Dreifache höher, wie der Direktor des Instituts für medizinische Genetik der Berliner Charité, Stefan Mundlos, sagt. Für das kleine Land bedeute das ein immenses Problem, da bei verwandten Eltern das Risiko, Kinder mit angeborenen Krankheiten zu bekommen, doppelt so hoch sei wie bei nicht blutsverwandten Eltern.

Was weiß die Innenministerin über Verwandtenehen in Österreich?

Diese wissenschaftlichen Ergebnisse schrecken auf. Das Eherecht, aber auch das Gesundheitswesen scheint hier gefordert. FPÖ-Abgeordneter Venier möchte nun Auskunft von ÖVP-Innenministerin Johanna Mikl-Leitner darüber, ob solche „Verwandtenehen“ in Österreich – etwa unter Cousin und Cousine, aber auch Onkel und Nichten – durch die Standesämter statistisch erfasst werden und welche Zuwanderergruppen davon am meisten betroffen sind.

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