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8. Oktober 2012 / 15:02 Uhr

NGOs verweigern vergewaltigtem Mädchen die Hilfe

Schlimm genug, dass junge Mädchen und Frauen immer öfter Opfer von Vergewaltigungen in Österreich werden. Als Opfer hätten sie eigentlich Anspruch auf Unterstützung durch die öffentliche Hand und die vom Staat geförderten Opferschutzeinrichtungen. Dabei kommt es vor, dass ein Opfer von einer Stelle zur anderen geschickt wird, ohne dass es Hilfe gibt. So geschehen im Juli 2012, wo ein vergewaltigtes vierzehnjähriges Mädchen vergeblich auf Unterstützung hoffte. Die dafür zuständigen Stellen schickten sie von einer Adresse zur nächsten. Diesen Fall greifen nun die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Berlakovich-Jenewein und Carmen Gartelgruber auf und wollen Auskunft von SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

Laut Anfrage der beiden FPÖ-Abgeordneten wurde ein erst vierzehnjähriges Mädchen bei einer Wiener Autobushaltestelle in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli von einem unbekannten Mann vergewaltigt. Nach der Tat nahm die Tante des Mädchens, das in einer Wohngemeinschaft lebte, Kontakt mit diversen Opferschutzeinrichtungen auf. Im einzelnen wandte sie sich an die Vereine „Selbstlaut – gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, „Wiener Netzwerk“, „Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen“, „Tamar“, „Weißer Ring“ und „Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen“. Bei keinem dieser eigentlich für Vergewaltigungsopfer eingerichteten Vereine hatte die Frau Erfolg. Wegen Unzuständigkeit oder Ferienzeit wurde keine Unterstützung angeboten.

Vereine erhalten hohe Förderungen durch den Staat

Diese Untätigkeit ist umso unverständlicher, als diese Opferschutzeinrichtungen Subventionen und Förderungen für ihre Tätigkeit durch den Staat erhalten. Als Gegenleistung versprechen sie, sich als „NGOs“ um Opfer zu kümmern. Die FPÖ-Abgeordneten Berlakowitsch-Jenewein und Gartelgruber wollen diesen unhaltbaren Zuständen nun ein Ende setzen. In ihrer parlamentarischen Anfrage verlangen sie von der Frauenministerin genaue Auskunft, wie hoch die finanziellen Zuwendungen an die genannten Vereine in den letzten Jahren waren und welche Maßnahmen gesetzt werden, damit Vergewaltigungsopfer auch in Ferienzeiten bzw. an Wochenenden Hilfe erhalten.

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