Massive Kritik übt FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller an der aktuell von der rot-schwarzen Koalition beschlossenen Obsorgeregelung. Anstatt gesetzlich tatsächlich die gemeinsame Obsorge durchzusetzen, schaffe man neue Konfliktpotentiale. Im Falle einer Obsorge beider Eltern nach der Auflösung einer Ehe oder häuslichen Gemeinschaft haben diese vor Gericht nun eine Vereinbarung darüber zu schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werde. Damit schaffe man wiederum Haushalte der ersten und zweiten Ordnung für die Kinder. Die Möglichkeit der Doppelresidenz sei bedauerlicherweise nicht durchgesetzt worden. Damit werde nicht an das Kindeswohl, sondern nur an das Wohl der Eltern gedacht. Auch die festgelegte „Abkühlphase“ sei nicht sinnvoll und werde zu weiteren Streitigkeiten führen.
Die von der FPÖ geforderte gemeinsame Obsorge nach deutschem Vorbild sei nur in Ansätzen umgesetzt worden, kritisiert Kitzmüller. Mögliche Rechtsfolgen bei der Verweigerung eines zugesprochenen Besuchsrechtes würden nicht durchgesetzt. In manchen Fällen seien vor allem Väter, die dagegen Rechtsmittel in Familienrechtsangelegenheiten einbringen, sogar mit der Besachwaltung bedroht worden, schilderte Kitzmüller im Nationalrat die teils bizarren Folgen von Obsorgestreitigkeiten. Es werde auch in Zukunft zu keiner Verkürzung der Verfahrensdauer kommen. Schlussendlich sei kein Mindestbesuchsrecht festgelegt worden. Damit könnten viele Väter bis auf weiteres keinen Kontakt zu ihren Kindern halten.
Namensrecht geht in die falsche Richtung
Auch das im Rahmen des Familienrechtsänderungspakets novellierte Namensrecht gehe in die falsche Richtung. Damit möchte man den gemeinsamen Familiennamen offensichtlich zur Ausnahme und nicht Regel machen. Der Wegfall eines gemeinsamen Familiennamens sei ein weiterer Anschlag auf die Familie als Institution.