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24. Jänner 2013 / 11:40 Uhr

Gesetzesentwurf zum Spekulationsverbot für Opposition nicht ausreichend

Nachdem bereits die Bundesländer Wien und Niederösterreich mit verlustträchtigen Risikoveranlagungen für Gesprächsstoff gesorgt hatten, hat der Salzburger Spekulationsskandal, bei dem noch niemand weiß, wie viel Steuergeld wirklich verzockt wurde, das Fass zum Überlaufen gebracht und die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Bereits zu Jahresanfang hatte die Regierung mit den Bundesländern ein grundsätzliches Übereinkommen zu einem Spekulationsverbot erzielt. Da die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP nicht über die nötige Zweidrittelmehrheit verfügen, um ein Verfassungsgesetz beschließen zu können, werden heute Verhandlungen mit den Oppositionsparteien aufgenommen. Allerdings versuchen SPÖ und ÖVP, im Verfassungsgesetz nur ein grundsätzliches Spekulationsverbot zu verankern. Details will man dann in einfachen 15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern verhandeln, zu deren Beschluss die Zustimmung der Oppositionsparteien nicht benötigt würde.

FPÖ-Hofer sieht den Entwurf skeptisch

Für die Freiheitliche Partei führt die Verhandlungen der Nationalratsabgeordnete Norbert Hofer. Dieser steht dem vorgelegten Entwurf skeptisch gegenüber, denn damit hätte laut Hofer der Salzburger Finanzskandal nicht verhindert werden können. Er fordert in einem ORF-Interview eine einheitliche Finanzgebarung, die leichter kontrolliert werden kann und weiters, dass die Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt werden. Zu den im Raum stehenden Bund-Länder-Vereinbarungen meint er, man wolle nicht die Katze im Sack kaufen. Hofer fordert, dass konkrete Ziele in der Verfassung verankert werden müssen. Auch der Grüne Finanzsprecher Werner Kogler ist dieser Auffassung und will möglichst viel im Verfassungsgesetz und möglichst wenig in 15a-Vereinbarungen festgelegt wissen.


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