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28. März 2013 / 20:00 Uhr

Basler Moslem klagt gegen gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht

Ein fanatischer Moslem geht wegen des Schwimmunterrichts seiner Töchter bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aziz O., Sekretär der Mulimischen Gemeinde in Basel, weigert sich seit vielen Jahren konsequent, seine heute 12- und 14-jährigen Töchter in den gemischten Schwimmunterricht ihrer Schule zu schicken. In dieser Causa liegt er mit den Schulbehörden seit Jahren im Streit. Bereits 2012 zog er vor das Schweizer Bundesgericht. Dieses schmetterte seine Klage allerdings ab. Nun versucht es der streitbare Moslem, obowohl er die Scharia befürwortet, ausgerechnet beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Er legte dort Beschwerde wegen Verletzung der Religionsfreiheit ein.

Bundesgericht hob Befreiung vom Schwimmunterricht auf

Die Basler Schulbehörden sehen sich im Recht. Bereits 2008 hatte der Schweizer Bundesgerichtshof entschieden, dass moslemische Schüler keinen Anspruch auf Befreiung vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht haben. Seit 2009 können auf der Grundlage des Schulgesetzes Bußgelder bis zu 350 Franken verhängt werden, wenn jemand unentschuldigt vom Schwimmunterricht fern bleibt. Die Töchter von Aziz O. nehmen seit Jahren nicht teil.


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Aziz O. war 1986 aus der Türkei eingewandert. Heute ist er eingebürgert, arbeitslos und Sozialhilfeempfänger. Bereits 2010 wurde der Islamist über Basel hinaus bekannt, als er in einer Fernsehdokumentation für die Scharia und den Zwang von Ehefrauen zum Geschlechtsverkehr eintrat. Nach der Ausstrahlung der Sendung wurde er wegen Aufforderung zur Gewalt angeklagt, aber freigesprochen.


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