Die deutschen Systemparteien mit Ausnahme der neokommunistischen Linkspartei wollen sich bei den Europawahlen 2014 lästige Konkurrenz vom Hals halten. Schwarz-Gelb bastelt derzeit mit der rot-grünen Opposition an einer Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europaparlament im nächsten Jahr. Die aufstrebende Alternative für Deutschland (AfD) und andere systemkritische Parteien sollen so daran gehindert werden, ins Europaparlament zu kommen. Das Gesetz soll noch vor den Bundestagswahlen im Herbst 2013 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen verabschiedet werden.
Höchstgericht stoppte Fünf-Prozent-Hürde
Bis zum Jahr 2011 galt bei den Europawahlen die Fünf-Prozent-Hürde. Diese war durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu Fall gebracht worden. Begründung der Karlsruher Höchstrichter: Eine prozentmäßige Sperrklausel sei nur dann gerechtfertigt, wenn ohne sie eine Zersplitterung der Parlamentszusammensetzung drohe. Im EU-Parlament seien jedoch insgesamt 162 Parteien vertreten, deshalb seien auch kleinere Parteien aus Deutschland beim Einzug nicht zu benachteiligen.
Dass sich systemkritische Parteien auch durch eine Fünf-Prozent-Hürde etwa bei den Europawahlen nicht verhindern lassen, wenn die Themen- und Stimmungslage passt, erlebte Deutschland 1989, als die damals antretenden rechtskonservativen Republikaner bundesweit 7,1 Prozent der Stimmen erzielten und ins EU-Parlament kamen. Angela Merkel und Co. wollen Ähnliches mit allen Mitteln verhindern.