Am 19. Juni 2013 wird die abgewählte Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) durch ihren voraussichtlichen Nachfolger Wilfried Haslauer (ÖVP) ersetzt. Nun stellt sich die Frage nach ihrer beruflichen Zukunft. Unmittelbar nach der verlorenen Landtagswahl Anfang Mai 2013 deutete alles darauf hin, dass Burgstaller in ihre alte Dienststelle, die Arbeiterkammer (AK) in Salzburg, zurückkehrt. Dort war die SPÖ-Spitzenpolitikerin in den letzten 14 Jahren “karenziert”.
Die Tageszeitung Österreich berichtet in ihrer Printausgabe vom 9. Juni 2013 nun, dass Burgstaller doch nicht mehr in die AK Salzburg zurückkehren möchte – anders als ihr niederösterreichischer Parteikollegen Josef Leitner. Dieser war als gescheiterter SPÖ-Spitzenkandidat bei den Landtagswahlen wieder in die AK gegangen, wo man für ihn sogar eine neue Position schuf.
Kassiert Burgstaller AK-Abfertigung und Übergangsgeld?
Sollte Burgstaller tatsächlich der AK den Rücken kehren, dann könnte sie einen Abfertigungsanspruch kassieren, der laut Österreich rund 16.000 Euro betragen könnte. Zusätzlich wäre laut Bezügegesetz auch noch möglich, dass Burgstaller ein monatliches “Übergangsgeld” von 15.912 Euro brutto für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten kassieren könnte – was eine Gesamtsumme von rund 94.000 Euro bedeuten würde. In den nächsten Tagen wird erwartet, dass Burgstaller bekannt gibt, ob sie diese Summen in Anspruch nehmen wird.