Zuerst wurde der frühere Society-Reporter Dominic Heinzl (Chili) von Rüpel-Rapper Sido verprügelt, jetzt landete Heinzl aber einen Sieg in der 1. Runde gegen das Magazin NEWS. Weil dem Blatt der Wahrheitsbeweis nicht gelang, dass Heinzl sich erst “nach geraumer Zeit” nach dem Schlag von Sido fallen ließ, wurde das Magazin nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt.
Die Prügel-Szene am Rande einer ORF-Casting-Show ist sattsam bekannt: Nach der am 19. Oktober 2012 ausgestrahlten Sendung war “Die Große Chance”-Juror Sido mit dem auf Interview-Fang befindlichen Heinzl in Streit geraten. Angeblich soll es bereits während der Live-Sendung zu wechselseitigen Provokationen gekommen sein. Sido wurde am Ende eines verbalen Disputs nach der Sendung tätlich: Seine Hand ging Richtung Heinzls Kopf, der offenbar getroffen wurde, sich noch zwei Schritte von Sido entfernte und dann nach wenigen Sekunden zu Boden ging.
Der Vorfall ging durch alle Medien. NEWS hatte in einem Bericht behauptet, Heinzl habe sich einige bzw. geraume Zeit nach dem Schlag Sidos fallen gelassen. Weiters schrieb das Blatt, dass Sido einer Intrige Heinzls zum Opfer gefallen sei. Heinzl gefiel diese Darstellung nicht, er legte dies als üble Nachrede aus und klagte das Magazin.
Kein “theatralisches Zusammensinken”
Gerichtsmediziner Christian Reiter hatte Anfang Juni in einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dass Heinzl von Sido am Rand der ORF-Castingshow “Die große Chance” einen zumindest mittelkräftigen Schlag kassiert habe, der bei Heinzl sogar eine kurzzeitige Ohnmacht bewirkte. Ein “theatralisches Zusammensinken” schloss Reiter explizit aus. Ursache des Zusammenbruchs war laut Reiter “eine Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene”.
Heinzl befand sich demnach “in einer emotionalen, von ihm nicht steuerbaren Konfliktsituation”, erläuterte Reiter: Einerseits sei der Reporter öffentlich gedemütigt worden, andererseits habe er darauf nicht entsprechend reagieren können. Die Folge war laut Reiter ein Kollaps, zurückzuführen auf eine sogenannte vasovagale Schreck- oder Schocksynkope. Die damit einhergehende Gefäß- und Kreislauf-Fehlregulation habe sicher eine Bewusstlosigkeit bewirkt, stellte der Sachverständige fest.
Heinzl wurde auch am Hinterkopf verletzt
Dieses Gutachten war der Hauptgrund für Richterin Nicole Baczak, NEWS zu verurteilen. Das Magazin habe den Wahrheitsbeweis nicht erbringen können. Heinzl sei auch am Hinterkopf verletzt worden, was wohl nicht passiert wäre, hätte er sein K.o.-Gehen nur vorgetäuscht. Die von NEWS-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig ebenfalls vorgebrachte Berufung auf journalistische Sorgfaltspflicht ließ Baczak nicht gelten, weil die entsprechende medienrechtliche Bestimmung nur für Geschichten von überwiegendem öffentlichen Interesse – Beispiel wären etwa Malversationen von Politikern – gelte.
Raabe-Stuppnig gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sie könne sich aber nicht vorstellen, dass ihr Mandant nicht weitere Schritte ergreifen werde. Heinzl und sein Anwalt Rami verzichteten hingegen auf Rechtsmittel.