Dieser Tage beklagen Linkspolitiker und manche Medien- und Meinungsmacher das ach so tragische Schicksal der ehemaligen Votivkirchenbesetzer, von denen dem Großteil ein ordentlicher Aufenthaltstitel in Österreich gesetzlich gar nicht zusteht. Wie anachronistisch sich das Asylwesen in den letzten 14 Jahren in Österreich entwickelt hat, zeigen neue Zahlen aus dem Innenministerium.
Allein seit 2008 wurden beim damals eingerichteten Asylgerichtshof nicht weniger als 73.700 Verfahren durch Asylanten angestrengt, wovon 12.000 immer noch anhängig sind. Die Kosten für diese Verfahren und das Asylgericht hat natürlich der Staat Österreich zu tragen.
1,93 Millionen Euro für “amtswegige Rechtsberatung” von Asylanten
Aber nicht nur die Kosten des Asylgerichtshofs auf Seiten des österreichischen Staates muss der Steuerzahler bezahlen. Seit 2011 hat Österreich auch für eine “amtswegige Rechtsberatung” der Asylanten, die mit Entscheidungen der Asylbehörden nicht einverstanden sind, aufzukommen. Die Kosten für diese Rechtsberatung allein betrugen für das Jahr 2011 rund 293.000 Euro sowie für 2012 satte 1,637 Millionen für die Republik Österreich.