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5. Oktober 2013 / 11:00 Uhr

Deutsche Firma verlor Markenrecht auf “Griaß di”

Ein Rechtsstreit der besonderen Art fand vor dem sogenannten EU-Harmonisierungsamt im spanischen Alicante statt. Eine deutsche Firma hatte die Grußformel “Griaß di” patentrechtlich schützen lassen. Als ein Tiroler Unternehmer Kleidungsstücke mit dem Aufdruck “Griaß di” herstellte, wollte die deutsche Firma ihr Markenrecht durchsetzen und untersagte dem Tiroler diese Geschäftsidee.

Die Tiroler Wirtschaftskammer unterstützte den Unternehmer jedoch “aus generalpräventiven Gründen” in dieser Angelegenheit und bekämpfte dieses Markenrecht europarechtlich. Der Fall wurde nun vor dem EU-Harmonisierungsamt verhandelt und vorerst zu Gunsten des Tiroler Unternehmers entschieden. Nun könnte die Marke wieder gelöscht werden.

“Griaß di” hat laut Harmonisierungsamt keine Kennzeichenwirkung


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Fest gestellt wurde, dass die Grußformel “Griaß di” keine Kennzeichenwirkung hat. Die Grußformel sei eben keine Marke, die zu schützen wäre. Ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen könnten als Marke geschützt werden.  Freilich könnte die Angelegenheit noch bis zu einer endgültigen Entscheidung in die Länge gezogen werden. Dem deutschen Unternehmen steht nämlich in zweiter Instanz ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung zu. Außerdem kann sich die Firma auch noch an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wenden.


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