Verwundert reagieren Teile der deutschen Strafjustiz nun auf einen Richterspruch des Deutschen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Dieser hatte ein Urteil mit einem Strafmaß von sechs Jahren Haft für einen salafistischen Attentäter kurzerhand aufgehoben. Begründet wird dies mit einem zu hohen Strafmaß, das das Bonner Landgericht gegen den Salafisten verhängt habe. Nun muss die untere Instanz sich neuerlich mit dem Attentäter, der aus dem radikal-islamistischen Türken-Milieu stammt, auseinandersetzen. Die Höchstrichter gehen offenbar davon aus, dass die erste Instanz nun Milde gegenüber dem radikalen Attentäter walten soll.
Türke aus Salafistenmilieu stach auf Polizisten ein
Verübt wurde die nun neuerlich aufgerollte Tat im Mai 2012. Damals stürmte eine Horde radikaler Islamisten auf eine Kundgebung der Partei Pro NRW zu und versuchte, dort gezeigte Mohammed-Karikaturen zu zerstören sowie anwesende Personen zu attackieren. Als sich die Polizei zwischen die Islamisten und die Pro-NRW-Anhänger stellte, rannte der militante Türke mit einem Messer in Richtung 7Absperrung und stach auf zwei Exekutivbeamte ein, die dabei schwer verletzt wurden. Nach seiner Festnahme wurde der salafistische Türke wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt von der zuständigen Staatsanwaltschaft angeklagt.