Das Service fürs Handyparken war von Paybox bisher gratis – ab dem nächsten Jahr soll es etwas kosten. Aus diesem Grund haben die Nutzer dieses Service nun ein SMS von Paybox erhalten, in dem die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) per Link nachzulesen sind. Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) warnt vor solchen Geschäftspraktiken und rät den Betroffenen, unbedingt Widerspruch einzulegen, in dem sie einfach ein “Nein” per SMS an Paybox zurücksenden.
Urteile zugunsten der Konsumenten
In Radio Wien hat ein VKI-Sprecher behauptet, dass diese Art von Geschäft rechtswidrig sei und dass es bereits Urteile bei ähnlichen Fällen gebe, die allesamt zugunsten der Konsumenten ausgegangen seien. Man könne nicht zuerst Kunden mit einem Gratisangebot anlocken und später für dieselbe Leistung abkassieren. Paybox hat an ihre Kunden folgenden Text per SMS verschickt:
Lieber paybox Kunde! Mit 1.1. 2014 werden Sie auf paybox Premium umgestellt – Sie genießen 6 Monate gratis. Details auf paybox.at/Premium. Die neuen AGB, ein Vergleich zur alten Fassung und die Übersicht zu den Änderungen einsehbar auf paybox.at/agb (auch zusendbar). Die Unterlassung eines Widerspruchs binnen 2 Monaten nach Zugang dieser SMS gilt als Zustimmung zu den neuen AGB. Bis dahin können Sie paybox kostenlos, fristlos kündigen. Ihre paybox Bank
In dieser SMS steht kein Wort davon, dass ein Paybox-Kunde in Zukunft für die Möglichkeit, per Handy seinen Parkschein auszufüllen, zur Kassa gebeten wird. Der VKI rät, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen und per SMS ein “Nein” zurückzusenden. Das würde genügen, um dieser Kundenfängerei – ohne die Gerichte einschalten zu müssen – zu entgehen.