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13. November 2013 / 08:00 Uhr

Körperverletzung am Rasen: Hobbyfußballern drohen Vorstrafen

Ein Kremser Gericht hat jetzt ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das zu einem Präzedenzfall werden und vor allem Hobbyfußballspielen ein Nachspiel vor dem Richter einbringen könnte: Nach einem Foul bei einer U17-Partie bekam ein Spieler einen Ellbogencheck ins Gesicht und wurde am Mund und an der Nase verletzt. Der “Täter” sprach von einem Zusammenstoß ohne böse Absicht. Das glaubte der Richter nicht und verurteilte ihn – nicht rechtskräftig – wegen Körperverletzung zu vier Monaten bedingt. Er muss dem Opfer außerdem 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Unter den Fußballern hat dieses Urteil für große Diskussionen gesorgt. In den unterklassigen Vereinen sind ruppige, foulbetonte Spiele an der Tagesordnung. Absichtliche Fouls könnten hier nicht nur vom Schiedsrichter, sondern auch von einem Richter bestraft werden. Neben der roten Karte drohen einem Foulspieler also auch Gefängnis, Geldbußen und Vorstrafen. Das spaltet die Fußballwelt: Die einen finden diese Entwicklung überzogen, die anderen freuen sich, dass der Fußballplatz zu keinem rechtsfreiem Raum wird, wo man den Gegenspieler – ohne großartige Repressalien fürchten zu müssen – absichtlich verletzen kann.

Dass das Kremser Urteil richtungsweisend werden könnte, glaubt man beim niederösterreichischen Fußballverband nicht, hieß es in einer Aussendung. Normalerweise würden Verletzungen unter Sportrisiko fallen.


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