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SPD

14. November 2013 / 23:40 Uhr

Deutscher Ex-Präsident Wulff muss sich vor Strafrichter verantworten

Eine Premiere findet aktuell vor dem Berliner Strafgericht statt: Der ehemalige deutsche Bundespräsident Christian Wulff (CDU) muss sich vor dem Richter wegen “verbotener Vorteilsannahme im Amt” verantworten. Der Fall Wulff gilt als Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang von Politik und Wirtschaft miteinander. Bundesdeutsche Politiker aller Parteien, die sich gerne im Umfeld von großen Firmen und mächtigen Wirtschaftsbossen zeigen, werden wohl vorsichtiger sein müssen, wenn großzügige Einladungen ausgesprochen werden.

Lobbyismus mächtiger Wirtschaftsnetzwerke gehört zur politischen Kultur Deutschlands nach 1945. Seit des Zeiten des Wiederaufbaus und Wirtschaftswunders ist der Einfluss deutscher und internationaler Konzerne und Wirtschaftsgruppen weiter gewachsen. Politikerkarrieren wie die des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Gerhard Schröder gehen vielfach nahtlos in ökonomisch höchst lukrative Tätigkeiten in der Wirtschaft über.

754 Euro brachten Wulff zu Fall

Beim Ex-Bundespräsidenten Wulff hat sich aus einer ganzen Reihe von Verdächtigungen und Mutmaßungen letztlich ein einziger Fall bis zur Anklagereife verdichtet. Die Bezahlung von Hotelkosten in München anlässlich eines Besuchs des Oktoberfests 2008 mit einem vergleichsweise bescheidenen Gesamtbetrag von 754 Euro wurde Wulff zum Verhängnis, kostete ihn sein Präsidentenamt und brachte ihn nun auf die Anklagebank.

In insgesamt 22 Verhandlungstagen und mit der Vernehmung von 45 Zeugen wird der Strafprozess wohl über den Anlassfall hinaus ein Sittenbild der deutschen Politik zeichnen.

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