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11. Dezember 2013 / 05:00 Uhr

Anklage gegen drei Votivkirchen-Besetzer wegen Schlepperei

Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter langsam, wie man im Falle der Votivkirchenbesetzer aus dem Asylantenmilieu erkennen kann. Nun hat der Rechtsstaat aber doch einen Akzent gesetzt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegen drei Votivkirchenbesetzer, die später auch monatelang im Servitenkloster in Wien-Alsergrund aufhältig waren, wegen Schlepperei Anklage erhoben.

Insgesamt werden acht Personen im Zusammenhang mit dem Paragraph 114 Fremdenpolizeigesetz angeklagt, sie sitzen alle in Untersuchungshaft im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Wiener Neustadt. In einem Fall lautet die Anklage zusätzlich auf Körperverletzung.

Bundeskriminalamt hob Schlepperring im Juli 2013 aus

Die drei Asylanten aus dem Servitenkloster wurden bereits im 30. Juli 2013 inhaftiert. Dies geschah im Zusammenhang mit einer umfangreichen Ermittlungsaktion des Bundeskriminalamtes gegen einen Schlepperring. Dieser operierte auf der sogenannten “Balkanroute” ausgehend von der Türkei. Zielgebiete der Schlepperorganisation waren Österreich, Deutschland, Frankreich und Skandinavien.

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