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26. Dezember 2013 / 22:00 Uhr

Leugnung des Völkermordes an Armeniern fällt unter Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sorgt für einen neuen Skandal. Er hob die im Jahr 2005 verhängte Geldstrafe eines Schweizer Gerichts gegen einen türkischen Politiker auf, der mehrmals den Völkermord an über einer Million Armenier in der Türkei während des Ersten Weltkrieges öffentlich als “internationale Lüge” bezeichnet hatte.

Der türkische Politiker klagte jahrelang beim EMGR gegen das Urteil und bekam nun Recht. Das Leugnen falle demnach unter die “Meinungsfreiheit”. Im Wortlaut heißt es, das Recht, offen über sensible Themen zu debattieren, sei ein wesentlicher Aspekt der Meinungsfreiheit.

Völkermord nicht “historisch belegt”


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Die Argumentation des Gerichtshofes ist eine öffentliche Demütigung für alle Hinterbliebenen dieses Verbrechens. So wird argumentiert, dass der Begriff Völkermord im Falle der Armenier “umstritten” sei. Bei einer Leugnung des Holocaust an den Juden sei die Sachlage hingegen eindeutig, da dieser Völkermord historisch verbürgt und zudem durch ein internationales Gericht  – das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal – festgestellt worden sei.

Durch das Urteil dürften die anti-armenischen und anti-christlichen Kräfte in der Türkei weiter gestärkt werden. In der Türkei ist es üblich, den begangenen Völkermord zu leugnen. Weder im Schulunterricht noch in der Gesellschaft wird er thematisiert. Spricht ihn trotzdem jemand öffentlich an, muss er mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen rechnen.


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