Immer heftiger werden die Angriffe der Linken gegen die Alternative für Deutschland (AfD) und deren Repräsentanten für die EU-Wahl 2014. Aktuell lässt man sogar linke Funktionäre des gar nicht überparteilichen Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) von der Leine, um AfD-Leuten “ans Bein zu pinkeln”.
Jüngst griff Horst Raupp, DGB-Gewerkschaftssekretär Südhessen, den AfD-Spitzenkandidaten Hans-Olaf Henkel und ehemaligen Chef der deutschen Industrie, frontal an und nannte ihn “sozialpolitisch einen Rechtsradikalen”. Gleichzeitig warf er ihm vor “aufzurzufen, das Betriebsverfassungsgesetz und die Tarifverträge zu verbrennen” und schalt die AfD, mit “dumpfen, reaktionären, rassistischen und antisemitischen Parolen” zu agieren.
Henkel setzte Unterlassungsanspruch durch
Dies ließ der ehemalige Industriellenpräsident nicht auf sich sitzen. Über seinen Anwalt setzte Henkel eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegen den linken Gewerkschafter Raupp durch. Dieser muss es zukünftig unterlassen, Äußerungen, die insbesondere die Person und Integrität von Henkel betreffen, zu verbreiten.