Durch das aktuell in Verhandlung befindliche EU-USA-Freihandelsabkommen soll mit einer gewissen Zeitverzögerung in Zukunft nun auch das Fleisch geklonter Kälber und Rinder nach Europa kommen. Die EU-Kommisson erlaubt dies in ihren Papieren nach einer Übergangsfrist auch “offiziell”. Es soll auch keine Kennzeichnung für solche Produkte mehr geben. Der europäische Konsument wird somit ein weiteres Mal der Fleischwirtschaftslobby schutzlos ausgesetzt.
Mit diesem Vorstoß haben die Lobbyisten der internationalen Fleischwirtschaft in Brüssel wieder einmal ganze Arbeit geleistet. Obwohl man “vor dem Vorhang” so tut, als ob man “auf immer und ewig” gegen geklontes Fleisch gewappnet sei, dauert dieses Verbot nur ganze fünf Jahre.
EU-Kommission ermöglicht mit Übergangsfrist Klon-Fleischimport
Der von der EU-Kommission vorgelegte Gesetzesentwurf enthält eine ganze Reihe von Schwachstellen, wie etwa die bayrische CSU-Verbraucherschutzministerin Christine Haderthauer anmerkt. So gelte das Verbot lediglich fünf Jahre und werde dann einer “Evaluierung” unterzogen. Dies könnte bei entsprechendem Lobbying dazu führen, dass das absolute Klon-Importverbot aufgeweicht, wenn nicht gänzlich abgeschafft wird.
Damit nicht genug, soll auch der Import von “Nachfahren” von geklonten Tieren erlaubt werden. Und auch die Kennzeichnungspflicht für Fleischwaren aus geklonten Tieren soll zu Lasten der Konsumenten abgeschafft werden.
Macht geht auf Konzerne über
Welche Gefahren durch das Freihandelsabkommen TTIP noch lauern, zeigt ein Bericht von FPÖ-TV. Generell wird die Macht von den Staaten zu den Konzernen verlagert. Diese könnten bald sogar gegen gesetzliche Regelungen klagen, wenn sie ihren wirtschaftlichen Interessen zuwider laufen.
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