Obwohl Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer das Problem des Zuwanderungsdrucks auf den österreichischen Arbeitsmarkt permanent kleinredet, sprechen etwa die Zahlen der Aufgriffe illegaler Beschäftigter aus Bulgarien und Rumänien zwischen 2008 und 2013 eine ganz andere Sprache. Insgesamt 17.884 illegal beschäftigte Rumänen und Bulgaren wurden in diesem Zeitraum durch die KIAB bzw. die Finanzpolizei in Österreich aufgegriffen. Seit 1.12014 ist die Beschäftigung von Rumänen und Bulgaren durch die sogenannte EU-Osterweiterung auf dem Arbeitsmarkt “legal”, die bis dorthin stattgefundene illegale Beschäftigung hat für die darin involvierten Arbeitnehmer jedoch keine Konsequenzen. Wie das Finanzministerium (BMF) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an die FPÖ-Abg. Dagmar Belakowitsch-Jenewein mitteilt, führt die “grundsätzlich nicht zu fremdenpolizeilichen Maßnahmen.” Das BMF gibt vielmehr zu: “Weder das Ausländerbeschäftigungsgesetz noch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sehen Sanktionen für illegal Beschäftigte vor.”
Betriebe mit illegal Beschäftigten werden statistisch nicht erfasst
Damit nicht genug, erfasst man auch die Betriebe, die sich dieser illegal Beschäftigten aus Südosteuropa bediente, nicht. Dazu das BMF: “Eine statistische Auswertung, welche Staatsangehörigen bei welchem Betrieb illegal beschäftigt waren, ist nicht durchführbar.” Ähnlich treibt es etwa auch Sozialminister Hundstorfer in Sachen Arbeitnehmerschutz, auch dort werden die Eigentümer und Gewerbeinhaber nicht erfasst, – weil es für den roten Gewerkschafter und Minister Hundstorfer nach eigenen Aussagen “nicht relevant ist”.