In Sachen Datenschutz klopft nun der FPÖ-Abgeordnete Heinz-Peter Hackl der BAWAG PSK auf die Finger. Der Betriebsrat einer großen oberösterreichischen Firma unterhält bei der BAWAG PSK seit vielen Jahren das Konto seiner Sparvereinsmitglieder. Jüngst erhielten die Sparvereinsmitglieder neue Unterlagen zur Legitimation. Unter der Rubrik Legitimation Sparvereinsmitglieder wird nicht nur die Kopie eines Reisepasses bzw. Führerschein oder Personalausweis verlangt, sondern auch die Mitteilung der Sozialversicherungsnummer.
Welchen Zweck die zusätzliche Nennung der SV.-Nr. haben soll, wenn das Sparvereinsmitglied ja durch seine alternativ in Kopie vorzulegenden amtlichen Dokumente bereits legitimiert ist, scheint vielen Sparvereinsmitgliedern nicht einsichtig. Die Sparvereinsmitglieder fühlen sich vielmehr als Konsumenten durch die Nennung der SV.-Nr. zusätzlich “überwacht”.
Konsumentenschutzminister Hundstorfer soll Auskunft geben
Nun ist Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) gleich doppelt in der Ziehung. Hundstorfer ist nämlich nicht nur ressortmäßig für den Konsumentenschutz der österreichischen Bankkunden und damit auch der Sparvereinsmitglieder zuständig, er ist als ehemaliger Gewerkschaftsbundpräsident auch Ex-(Mit-) Eigentümervertreter der BAWAG PSK. Deshalb wird er sich gleich doppelt angesprochen fühlen, wenn der folgende Fragen beantworten muss, die seine ehemalige Hausbank betreffen:
Welche anderen Bankinstitute, als die BAWAG PSK, sind dem für Konsumentenschutz zuständigen BMASK bekannt, die neben der Legitimation durch ein öffentliches Dokument die SV.Nr. abfragen? Welche gesetzlichen Grundlagen sind dem für Konsumentenschutz zuständigen BMASK bekannt, die eine solche Abfrage der SV.Nr. legitimieren?