Nahezu keine Woche vergeht im laufenden EU- und Kommunalwahlkampf in Nordrhein-Westfalen, in der nicht das “System” mit voller Gewalt gegen unbescholtene Parteimitglieder der patriotischen Partei Pro NRW vorgeht. Erst vor wenigen Tagen wurde der Pro-NRW-Mandatar Kevin Hauer von seinem bisherigen Arbeitgeber, dem Versicherungskonzern AXA, aus offensichtlich politischen Gründen “suspendiert”. Nun traf es den Polizeihauptkommissar Wolfgang Palm. Er ist seit vielen Jahren Polizeibediensteter in der Stadt Aachen. Bei den diesjährigen Stadtratswahlen ließ er sich als Spitzenkandidat für Pro NRW aufstellen.
Dies stört offensichtlich die rot-grüne Landesregierung und ihre Büttel in Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Palm wurde suspendiert, bekämpfte diese Entscheidung und bekam vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht. Damit ließ es die unterlegene rot-grüne Landesregierung allerdings nicht bewenden und ging in die nächste Instanz. Dort traf man offensichtlich auf Verbündete, denn das Oberverwaltungsgericht Münster hielt die Suspendierung von Palm aufrecht.
Pro NRW kritisiert Münsteraner Skandalurteil
Heftige Kritik, aber auch einen zusätzlichen Motivationsschub für die Kommunalwahlen in Aachen und darüber hinaus in ganz Nordrhein-Westfalen sieht Pro-NRW-Vorsitzender Markus Beisicht in diesem Skandalurteil:
Wolfgang Palm verdient unser aller Solidarität. Er ist ein untadeliger und erfahrener Polizeibeamter, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Er wird nunmehr ausschließlich aufgrund eines legitimen parteipolitischen Engagements von der politischen Klasse regelrecht abgestraft. Ein Engagement von Polizeibeamten bei PRO NRW soll mit Brachialgewalt unmöglich gemacht werden. Wir werden auch zukünftig den Rechtskampf von Wolfgang Palm tatkräftig unterstützen und gehen als engagierte Demokraten, die großes Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz haben, davon aus, dass letztinstanzlich im Hauptsacheverfahren festgestellt werden wird, dass ein parteipolitisches Engagement für PRO NRW selbstverständlich kein Dienstvergehen darstellt und dass insbesondere hierdurch kein Beamter gegen seine politische Treuepflicht verstößt.