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8. Juni 2014 / 19:03 Uhr

Oberster Gerichtshof bestätigt Hausverbot für Rauchersheriffs

Einen schweren Schlag hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun der so genannten “Nichtraucherlobby” versetzt. Der OGH hat nun Privatpersonen, die als selbsternannte “Rauchersheriffs” auftreten, und zu diesem Zweck Lokale aufsuchen, ein rechtlich gedecktes Lokalverbot aufgebrummt. Seit der Gastroregelung für eine Trennung eines Raucher- und Nichtraucherbereichs in Gastronomiebetrieben 2010 waren immer wieder ganze Horden von “Rauchersheriffs” aufgetreten.

Diese “Privatpolizisten” suchten Gastrolokale einzig und allein dazu auf, um die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu kontrollieren. Autorisiert waren sie allerdings für diese Tätigkeit durch keine Behörde oder sonstige öffentlich-rechtliche Institution. Dafür applaudierten ihnen immer wieder diverse Medien und stellten Gastronomiebetriebe oft ungeprüft an den Pranger, inklusive “Generalverdacht” gegen die gesamte Gastronomie. Ein Wirt hatte auf seinem Hausrecht bestanden und eine Unterlassungsklage eingebracht. Und bekam recht, denn mit dem “Nichtraucherspitzelunwesen” ist nun Schluss. Die “Rauchersheriffs” müssen vor der Lokaltür bleiben, wenn die Betreiber dies wünschen.

Staat hat kein Interesse an “Privatpolizei” in Gastronomielokalen

Sehr interessant ist die Begründung des OGH zur Untersagung von “Privatermittlungen'” durch privatpolizeilich agierende “Rauchersheriffs”. Wie die Tageszeitung Der Standard berichtet, begründet das Höchstgericht das “Ermittlungsverbot” in Lokalen folgendermaßen:

Der OGH hielt dem entgegen, dass in Wahrheit gerade totalitäre Staaten die Tätigkeit von Privatpersonen nutzen, die ihnen als informelle Mitarbeiter Rechtsverstöße – etwa im jeweiligen Wohnblock – melden und so eine engmaschige Überwachung der Bevölkerung ermöglichen. In einem freiheitlichen Rechtsstaat sind solche Zustände nicht wünschenswert. Vielmehr ist es grundsätzlich Aufgabe des Staates, die Einhaltung seiner Gesetze zu gewährleisten – unter anderem aufgrund von Anzeigen tatsächlich betroffener Bürger.

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