Reichlich hilflos agiert das ÖVP-geführte Innenministerium, wenn es darum geht, gegen radikale Türken durchzugreifen. Und dies weiß man nicht erst seit dem Erdogan-Wahlkampfauftritt in der Albert-Schulz-Halle in Wien-Donaustadt vor vierzehn Tagen. Bereits am 30. März 2014 hatte sich ein türkischer PKW-Konvoi zuerst auf dem Heldenplatz gesammelt, um anschließend zum Reumann-Platz zu fahren. Gefeiert wurde der Sieg der Erdogan-Partei AKP in der Türkei.
Diesem PKW-Konvoi gehörten rund 250 Fahrzeuge an, aus deren Fenstern türkische Fahnen geschwungen wurden und deren Insassen politische Schlachtrufe ausstießen. Geleitschutz erhielten sie laut Medienberichten von der Wiener Polizei, offensichtlich auf Weisung von ganz oben.
3-D-Philosophie statt Untersagung von Umtrieben
Streichelweich gibt sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der Beantwortung einer Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Thomas Schellenbacher. Sie gibt zwar zu, dass es sich bei der Massenauffahrt der fanatisierten Erdogan-Anhänger inklusive Hupkonzert um die Übertretung der Straßenverkehrsordnung gehandelt habe, bei den Gegenmaßnahmen zeigt sie sich aber handzahm. Weder wurden die Täter ermittelt noch kam es sonst zu unmittelbaren verwaltungsstrafrechtlichen Maßnahmen. Man verliert sich in argumentativen Gemeinplätzen. Gesetzt wird auf Dialog, Deeskalation und dann erst Durchgreifen, wobei das letzte D hier offensichtlich ausgelassen wurde:
Dem Einsatzbericht ist zu entnehmen, dass mehrere Fahrzeuge mit türkischen Fahnen geschmückt waren und im Zuge der Fahrt gehupt wurde. [.] Die Missachtung straßenpolizeilicher Vorschriften, im konkreten Fall von § 52 Z 14 StVO 1960, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Es darf jedoch darauf hingewiesen werden, dass es sich im vorliegenden Fall um einen Konvoi von ca. 200 Fahrzeugen und etwa 800 Teilnehmern handelte. Eine Zuordnung einzelner Verwaltungsübertretungen zu konkreten Beschuldigten kann in einem solchen Fall nicht mit der notwendigen Sicherheit vorgenommen werden.
Das Einschreiten der Kräfte vor Ort erfolgte nach der “3-D-Philosophie” (Dialog – Deeskalation – Durchgreifen). Dadurch konnten Ausschreitungen verhindert und Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Verwaltungsübertretungen stellen Offizialdelikte dar und sind von Amts wegen zu verfolgen.
Eine Bestimmung, wonach die Begehung einer Verwaltungsübertretung durch eine bestimmte Anzahl von Personen die Rechtswohltat der Straffreiheit nach sich zieht, ist der österreichischen Rechtsordnung fremd.