Im Februar dieses Jahres trat der deutsche Sozialdemokrat Sebastian Edathy von seinem Amt als Bundestagsabgeordneter zurück. Als Grund für sein Ausscheiden gab Edathy damals an, gesundheitliche Probleme zu haben.
Kurz nach dem Rücktritt wurde bekannt, dass Ermittlungen gegen den Sozialdemokraten laufen. Ins Visier der Behörden geriet Edathy, als sein Name auf der Kundenliste eines kanadischen Unternehmens auftauchte, welches kinderpornographisches Material verbreitet. Bei der Durchsuchung seiner Wohnungen kurz nach seinem Rücktritt im Februar soll einiges an Beweismaterial sichergestellt worden sein.
Seiten auf dem Laptop des Bundestags aufgerufen
Jetzt erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten. Ihm wird vorgeworfen, Fotos und Videos mit kinderpornographischem Inhalt heruntergeladen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft bezieht sich laut dpa aber nicht auf das bei der kanadischen Firma gekaufte Material, sondern auf mit dem Bundestagslaptop im Internet aufgerufene Seiten. Diesen hatte Edathy zwar im Februar als gestohlen gemeldet, trotzdem war es den Ermittlern aufgrund der Verbindungsdaten möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
Wurde Edathy gewarnt?
Derzeit gibt es auch einen von der Opposition initiierten Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy, da der Verdacht besteht, dass er vor den Untersuchungen gewarnt worden war. Der damalige CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich musste deshalb zurücktreten, da er den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel informiert hatte, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht war. Gegen Friedrich laufen deshalb Ermittlungen aufgrund des Verdachts auf Geheimnisverrat.
Den ehemaligen SPD-Politiker Edathy erwartet bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Sein Aufenthalt ist derzeit unbekannt, die Behörden stehen laut eigenen Informationen mit seinem Anwalt in Kontakt. Für ihn gilt ebenso wie für Friedrich die Unschuldsvermutung.