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12. Oktober 2014 / 10:35 Uhr

Staatsrechtler klagt gegen Fünf-Prozent-Hürde für Bundestag

In Sachen Demokratie und Pluralismus ist nun neuerlich der prominente Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim in den Ring gestiegen. Er hat eine Klage beim deutschen Bundesverfassungsgericht gegen die bei Bundestags- und Landtagswahlen geltenden Fünf-Prozent-Hürde eingebracht. Von Arnim möchte mit seiner Verfassungsklage erreichen, dass auch kleinere Parteien im Sinne des Meinungspluralismus die Chance haben, in den Bundestag und die Landtage einzuziehen.

Dass er damit durchaus erfolgreich sein könnte, zeigt das Vorbild EU-Wahlrecht. Auch hier hatte Arnim gegen die bei den EU-Wahlen bis 2014 geltende Drei-Prozent-Hürde geklagt. Durch den Wegfall dieser Mandatshürde konnten auch kleinere Gruppierungen wie die Freien Wähler, die ÖDP, die Familienpartei und die NPD ins Europaparlament einziehen.

Etablierte Parteien im Visier der Verfassungsklage

Nun hat Arnim offensichtlich wieder die etablierten Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke und FDP im Visier. Dabei könnte die erst bei den letzten Bundestagswahlen wegen der Fünf-Prozent-Klausel rausgeflogene FDP ebenso wie bei der EU-Wahl vom Wegfall der Klausel profitieren. Berechtigte Chancen auf Mandate können sich aber auch AfD, Pro NRW und die Freien Wähler ausrechnen, die regional über einigen Anhang verfügen. 

Die AfD bewies aber zuletzt mit eindrucksvollen Ergebnissen bei den EU- und Landtagswahlen, dass sie auch durch die Fünf-Prozent-Hürde nicht aufzuhalten ist.

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