Die deutsche Justiz hat offenbar kapituliert, wenn es darum geht, ausländische Straftäter einer entsprechenden Verurteilung zuzuführen. Jüngstes Beispiel ist ein Fall, der kürzlich vor dem Leverkusener Amtsgericht abgehandelt wurde. Ein 20-jähriger Ausländer, bereits seit Jahren als Gewalttäter polizei- und gerichtsbekannt, erhielt eine milde Bewährungsstrafe. Dies obwohl der Ausländer seit Jahren in der Intensivtäterkartei vorgemerkt ist und unter anderem Körperverletzungsdelikte und schwere Drohungen gegen Dritte begangen haben soll.
Das Jugendschöffengericht ließ jedoch Milde walten und zeigte Verständnis für den Gewalttäter mit Migrationshintergrund. Nach der Auffassung der Richter ist der ausländische Kriminelle vor allem ein Produkt der Umstände, in denen er aufgewachsen ist.
Schwere Kindheit ist laut Gericht Auslöser für Gewaltbereitschaft
In der Gerichtsverhandlung wurden Bewährungs- und Jugendgerichtshelfer nicht müde zu betonen, dass der ausländische Straftäter eine schwere Kindheit und Jugend gehabt habe und durch seinen Wechsel aus seinem Heimatland nach Deutschland traumatisiert sei. Ein solches konstruiertes Trauma genügt offensichtlich, um bei Ausländern einen Generalpardon walten zu lassen und ihnen auch schwerste Delikte einfach durchgehen zu lassen.
Pro-NRW-Chef Markus Beisicht, im Zivilberuf Rechtsanwalt, stellte zu diesem Skandalurteil fest:
Es ist traurig, dass in Nordrhein-Westfalen nach wie vor mit gefährlichen jugendlichen Intensivstraftätern mit und ohne Migrationshintergrund nur gekuschelt wird. Selbst gravierende Straftaten werden kaum geahndet und den jugendlichen Tätern wird meist verständnisvoll gegenübergetreten. Für die Opfer der Straftaten hat man leider weniger Verständnis. Wir meinen hingegen, dass es allerhöchste Zeit ist, im Umgang mit diesen Kriminellen die Alt-68er-Erziehungsmethoden bzw. die Kuschel- und Erlebnispädagogik endgültig ad acta zu legen.