Weiterhin unglaubliche Dinge ereignen sich rund um das angebliche Folteropfer Bakary J. Während die aus dem Polizeidienst entlassenen Beamten um ihre Rehabilitierung kämpfen, prozessiert Bakary gegen den Staat – und die Kosten für die Verfahrensführung übernimmt ebenfalls die Republik. Obwohl Bakary erst wenige Monate vorher 110.000 Euro Schmerzensgeld aus der Staatskasse erhalten hatte, bescheinigte ihm das Gericht, über „kein nennenswertes Vermögen und Einkommen“ zu verfügen, und lässt ihm den Anwalt mit Steuergeld bezahlen. Unzensuriert.at hat berichtet.
80 bis 85 Prozent berufen gegen negativen Asylbescheid
Rechtsanwälte dürften weit über diesen Fall hinaus zu den größten Profiteuren des Asylmissbrauchs zählen. Wie die Neue Freie Zeitung (NFZ) in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, beziffert das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Beschwerdequote gegen begative Asylbescheide mit „80 bis 85 Prozent). Etliche Anwaltsbüros seien darauf spezialisiert, im Namen potentieller, aber vielfach mittelloser Klienten zunächst einmal Verfahrenshilfe einzuklagen. Dies funktioniert auch im Regelfall. Das heißt, die Republik zahlt die Verfahrenskosten gegen sich selbst. Nachdem das Einkommen der Rechtsvertreter somit gesichert ist, werden die Verfahren möglichst in die Länge gezogen, so die NFZ. Und das beträchtlich:
Laut Bundesasylamt waren Ende 2013 (aktuellste Daten) 915 Asylverfahren länger als ein Jahr anhängig, 130 Verfahren länger als zwei, 148 länger als drei, 104 länger als vier, 77 länger als fünf, 61 länger als sechs, 42 länger als sieben, 37 länger als acht, 6 länger als neun und 18 Verfahren länger als zehn Jahre. Insgesamt laufen 1.538 Langzeit-Asylverfahren, die ständig mehr werden.
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