Der Fall war letzte Woche an die Öffentlichkeit gelangt und sorgt seither für Diskussionen. In der Volksschule der Waldviertel-Gemeinde Groß-Siegharts durften letztes Jahr laut Volksanwaltschaft neun von zweiundzwanzig Schülern nicht in die vierte Klasse aufsteigen. Für Volksanwalt Peter Fichtenbauer scheint klar, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann. Er vermutet, dass die nächstfolgende Klasse mit zusätzlichen Schülern aufgefüllt werden sollte. Zudem hegt er Zweifel an der pädagogischen Kompetenz der Klassenlehrerin, denn er will der Frage nachgehen, ob dieser Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt sei.
Pflichtschulinspektor klärt auf
Der für die Aufsicht zuständige Pflichtschulinspektor stellt zunächst die Zahl der betroffenen Schüler richtig. Nicht neun, sondern acht Schüler durften nicht aufsteigen. Er bezeichnet die Klasse als „außerordentlich leistungsschwach“. Vier der acht Schüler seien tatsächlich sitzengeblieben, die anderen hätten die Klasse freiwillig wiederholt. Das seinerzeitige Angebot einer „Umstufung“, das heißt, für die ersten zwei Schulstufen hätten die Schüler als Eingewöhnungsphase an die Schule drei Jahre Zeit, hatten die Eltern seinerzeit abgelehnt und in der dritten Klasse sei es dann nicht mehr gegangen, die Kinder aufsteigen zu lassen, erklärt der Schulinspektor den Sachverhalt. Zudem würde das Verkleinern einer Klasse, um eine andere zu vergrößern, keinen Sinn ergeben.
Elternverein meldet sich zu Wort
Via offenem Brief nahm mittlerweile der Elternverein der Schule zur Causa Stellung. Der Elternverein empört sich darin über die polemische Vorgehensweise der Volksanwaltschaft. Bei der Lehrerin handle es sich um eine bekannt kompetente Pädagogin. Zu den Rückstufungen sei es hauptsächlich durch mehrere Lehrerwechsel gekommen, die durch Krankheitsfälle bedingt gewesen seien. Ermittlungen im Verdachtsfall seien in Ordnung, aber die Art und Weise sei rufschädigend, so der Elternverein.