Obwohl man uns während der Masseneinwanderung von “Flüchtlingen” noch einreden wollte, dass unter den “Schutzsuchenden” keine Terroristen zu finden sind, bietet sich uns mittlerweile ein völlig anderes Bild: Jede Menge “Gefährder” sind nicht nur da und müssen um viel Geld beobachtet werden, sondern werden auch noch vom Sozialstaat bestens versorgt. Dass da auch Mörder dabei sind, zeigt unser heutiger Einzelfall:
Mutmaßlicher Terrorist mitten in Bayern
Die Bundesanwaltschaft hat am 25. Januar beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 27-jährigen Nigerianer Amaechi Fred O. erwirkt. Dieser war am 24. Januar in Oberbayern vorläufig festgenommen worden. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht, sich als Mitglied an der ausländischen, terroristischen Vereinigung “Boko Haram” beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Menschen getötet, Mädchen entführt, Kirche niedergebrannt
Amaechi Fred O. schloss sich im Jahr 2013 der terroristischen Vereinigung “Boko Haram” als Mitglied an. Der Beschuldigte gab an, während seiner einjährigen Mitgliedschaft als Kämpfer aktiv an insgesamt vier Angriffen gegen die nigerianische Zivilbevölkerung beteiligt gewesen zu sein. Bei Angriffen auf Schulen sowie auf ein Dorf soll der Beschuldigte jeweils selbst mehrere Menschen getötet haben. Er soll auch bei einem weiteren Angriff auf ein Dorf mitgewirkt haben. Bei diesem nahmen Mitglieder der “Boko Haram” Mädchen als Geisel und brannten eine Kirche nieder.
Terror-Vereinigung “Boko Haram” will “Gottesstaat” in Nigeria
Die radikal-religiöse Vereinigung “Boko Haram” verfolgt das Ziel, die nigerianische Regierung zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden “Gottesstaat” zu errichten. Die Organisation versucht, dieses Ziel insbesondere durch gezielte Tötungen, Geiselnahmen und Entführungen zu erreichen. Diese terroristischen Aktivitäten richteten sich in einem ausgedehnten und systematischen Umfang gegen die Repräsentanten der nigerianischen Staatsmacht sowie gegen die dortige Zivilbevölkerung.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Hier alle Einzelfälle vom Januar 2018.