Endlich greifen die Gesetze in Sachen Fremden- und Arbeitsrecht in Österreich. Ein 26-jähriger pakistanischer Gastronomielehrling in Vorarlberg, dessen Asylantrag durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bereits im Frühjahr negativ beschieden wurde, wurde jetzt endlich abgeschoben. Die Abschiebung soll in Begleitung von drei Beamten erfolgt sein. Der Pakistani war seit 2012 in Österreich – seine angegebenen Asylgründe reichten aber offensichtlich vor der österreichischen Rechtsordnung nicht, und es wurden jetzt endlich die Konsequenzen gezogen.
Dass er sich in einem fortgeschrittenen Alter befand und die Lehre immer noch nicht abgeschlossen hatte, spricht für die Argumentation der österreichischen Bundesregierung, die Mitte September 2018 die Möglichkeit einer Lehre für Asylwerber aufgehoben hatte.
Linke wollen weiterhin Lehre für Asylwerber
Von Fakten des Fremden- und Arbeitsrechts unbeirrt, fordert die vereinigte Linke aus SPÖ, NEOS und Liste PILZ weiterhin die Möglichkeit einer Lehre für Asylwerber und eines damit verknüpften humanitären Bleiberechts. Dass damit Umgehungskonstruktionen geschaffen werden und viele Asylwerber erst nach dem erstinstanzlichen Bescheid eine Lehre eingehen, ficht Rot, Pink und Dunkelgrün nicht an.
Im Sozialausschuss des Nationalrats ist dieser Vorstoß allerdings an FPÖ und ÖVP neuerlich gescheitert.