Im März dieses Jahres lernte eine junge Pakistanin bei einem AMS-Kurs einen Österreicher kennen und lieben. Die Frau ahnte, dass ihre Familie etwas dagegen haben würde und so pflegte sie nur über das Internet Kontakt mit dem neuen Freund. Schließlich verlangte der Bruder aber das Passwort für den E-Mail-Account und ihr Vater montierte die Türgriffe ab, so dass die Tochter drei Wochen lang nicht ohne Begleitung außer Haus gehen konnte. Nun urteilte ein Richter über das Verhalten der ausländischen Familie.
„Gewisse Sachen soll man sich nicht aneignen“
In der Hauptverhandlung gab der Vater an, zwar keine Bedenken gegen den neuen Freund gehabt zu haben, seine Tochter allerdings zu Beruhigungszwecken in das Haus in Wien-Donaustadt eingesperrt zu haben. Der Bruder des Opfers hingegen fand deutlichere Worte und sprach sich klar gegen die Beziehung aus. Auf seine Staatsbürgerschaft angesprochen, wonach er zumindest am Papier doch auch Österreicher sei, antwortete er dem Vorsitzenden laut Kronen Zeitung: „Gewisse Sachen soll man sich nicht aneignen“.
Furcht vor wilden Tieren in Wien-Donaustadt
Ganze drei Wochen durfte das Mädchen das Haus nicht verlassen. Die Türklinke zur Terrasse und Haustüre wurden abmontiert. Die Familie argumentierte mit der Angst vor wilden Tieren und Einbrechern. Als der Richter fragte, welche wilden Tiere sie genau in der Donaustadt fürchteten, und ob etwa ein Tiger hereinspazieren sollte, verstummten die Rechtfertigungen.
Als es der 21-Jährigen schließlich gelang, aus dem Kellerfenster zu ihrem Freund nach Floridsdorf zu flüchten, ließ eine dramatische Abholaktion der Familie nicht lange auf sich warten. Die Mutter warf sich weinend auf die Straße vor dem Haus und der Bruder stieß die jüngere Schwester in den Familienwagen. Auf die Frage, warum all dies auf so eine angespannte Art und Weise geschehen musste, sagte der Pakistani: „Das ist eine andere Kultur. Das ist nicht so wie bei europäischen Familien."
Der Vater und Bruder des Opfers wurden zu jeweils zehn Monaten bedingter Haft verurteilt und müssen eine Geldstrafe bezahlen. Die Mutter des Mädchens wurde hingegen freigesprochen.