Bisher war es gleichgeschlechtlichen Paaren nicht möglich, ein Kind zu adoptieren. Lediglich die Kinder des Partners, die zuvor in einer heterosexuellen Beziehung geboren wurden, konnten seit 2013 adoptiert werden. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Regelung allerdings gekippt und den Weg frei gemacht, damit die Politik ein allgemeines Adoptionsrecht auch für schwule und lesbische Paare beschließen kann.
Homosexuelle dürfen adoptieren
Geht es nach VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, war die bisherige Formulierung unzulänglich und darum wurde sie zur Überarbeitung freigegeben. Die Frist, um genaue Regelungungen festzusetzen oder zu überarbeiten, läuft bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Holzinger selbst verteidigt seine Entscheidung damit, „dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt“.
Bereits vor einigen Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) Österreich geklagt, weil es ein Verbot für die Adoption bei homosexuellen Paaren gibt. Seither setzte sich auch die EU-hörige SPÖ massiv dafür ein, dass Kinder von Schwulen und Lesben adoptiert werden dürfen, während die ÖVP bislang dagegen stimmte.
"Schwarzer Tag für Österreichs Kinder"
SPÖ und Grüne bejubelten die aktuelle Entscheidung des VfGH, bei der ÖVP nahm man sie quasi achselzuckend zur Kenntnis. Für die FPÖ hingegen bedeutet die Aufhebung des Adoptionsverbotes einen schwarzen Tag für Österreichs Kinder, deren Bedürfnisse man nämlich links liegen gelassen habe. "Marxistischer Gleichheitswahn hat über Kinderrechte und unsere christlich-abendländischen Werte", kritisierte die freiheitliche Nationalratsabgeordnete und Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller.