Die Asylzahlen schnellen auch mit Beginn dieses Jahres wieder in rekordverdächtige Höhe und nicht nur Österreich kämpft mit einem ungebremsten Zustrom an Flüchtlingen. Auch das benachbarte Deutschland verzeichnet ein Hoch an Zuwanderern und will keinen Aufnahmestopp verhängen. Illegale Asylanten sollten jedoch abgeschoben werden – allerdings wissen deutsche Gerichte, dies zu verhindern.
„Pro Asyl“ Bericht Glauben geschenkt
Erst kürzlich sorgte ein Fall in Berlin für Aufruhr, als ein syrischer Asylwerber abgeschoben werden sollte. Konkret hätte er in jenes Land verwiesen werden sollen, in dem er das erste Mal angehalten wurde. So besagt es auch eine EU-Verordnung, die sich Dublin-III nennt und für alle Mitgliedsstaaten gültig ist. Der Verwaltungsgerichtshof glaubte jedoch dem linken „Pro Asyl“-Bericht, wonach Flüchtlinge in Ungarn angeblich ohne Angabe von Gründen bis zu sechs Monate inhaftiert werden.
Weil dies laut Gericht gegen die Freiheit eines jeden Menschen verstoße, wurde die Abschiebung jedoch kurzerhand storniert und der syrische Flüchtling verblieb in Deutschland. Der Beschluss ist auch nicht anfechtbar und setzt somit das gültige EU-Recht außer Kraft. In der Vergangenheit ist es schon des Öfteren zu ähnlichen Entscheidungen von Richtern gekommen. Den Staaten Rumänien, Griechenland oder Italien wird etwa vorgeworfen, bewusst schlechte Zustände für Asylwerber zu schaffen, damit diese nach Deutschland weiterwandern.