Immer unverschämter werden nicht nur hierzulande ausländische Zuwanderer. Auch im benachbarten Deutschland machte vor Kurzem ein Fall auf sich aufmerksam. Eine 1937 geborene Türkin, welche schon seit mehreren Jahrzehnten in Deutschland lebt, wollte nun eine erhöhte Sozialhilfe geltend machen; weil sie türkisches Fernsehen installieren ließ. Ihren Angaben zu Folge kann sie nur so die nötigen Informationen aus dem Weltgeschehen beziehen und dafür sollte der Steuerzahler auch in Form von erhöhter Beihilfe aufkommen.
Bundessozialgericht lehnte Antrag ab
Bereits in einem vorangegangenen Bescheid lehnte die Stadt Gelsenkirchen eine Erhöhung der Sozialhilfe ab. Als Begründung dafür wurde angegeben, dass in dem monatlichen Geld bereits 130 Euro für gesellschaftliche und soziale Aufwände abgedeckt wären – darunter sind etwa ein Telefonanschluss, Handygebühren oder auch Fernsehentgelte zu verstehen. Mit diesem 130 Euro konnte die Frau ihre Ausgaben aber offenbar nicht abdecken und forderte eine Erhöhung.
Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte diese Woche daher ebenfalls im Sinne der Stadt Gelsenkirchen, welche einen ablehnenden Bescheid ausstellte. Der Richter hielt den „Umstand, dass man die deutsche Sprache nicht beherrscht“, für „keine Behinderung“, die zu zusätzlicher Sozialhilfe berechtige.