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Künftig ruft in der deutschen Kleinstadt Gladbeck ein Muezzin zum Gebet.

26. März 2015 / 11:19 Uhr

Im deutschen Gladbeck darf der Muezzin jeden Freitag zum Gebet rufen

In der deutschen Kleinstadt Gladbeck wird ab 20. April jeden Freitag ein Muezzin von der örtlichen Moschee zum Gebet rufen. Da bereits ein Drittel der Stadtbevölkerung muslimischen Glaubens ist, sieht der Bürgermeister Ulrich Roland (SPD) das als „logische Folge der Bevölkerungsentwicklung“.

Gesetz für Religionsfreiheit gibt Muslimen Recht

Wie so oft berufen sich die örtlichen Muslime bei ihrem mehr als dreisten Vorhaben – es gab keine Absprache mit der Gemeinde oder anderen Glaubensvertretungen – auf das Recht auf freie Religionsausübung. Dazu der Verfassungs- und Kirchenrechtler Professor Stefan Muckel von der Universität Köln: „Das im Umfeld der Moschee zu hörende Glaubensbekenntnis darf im Regelfall ebenso wenig als eine zum Nachteil der Nachbarn ausgeübte Religionsfreiheit bewertet werden können, wie eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf Schutz der Wohnung oder des Eigentums.“ Lediglich bei Nacht dürfe der Muezzin nicht zum Gebet rufen.

Die Moschee wird übrigens vom islamistisch-nationalistischen türkischen DITIB-Verein betrieben. Die Betreiber der Moschee argumentieren, dass sich die muslimischen Mitglieder der Moscheegemeinde damit im fremden Land ein Stück mehr zuhause fühlen würden. Die deutsche Bevölkerung Gladbecks wird nun zukünftig jeden Freitag um die Mittagszeit folgende Worte des Muezzins vernehmen müssen:

„Allah ist der Allergrößte. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt. Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist. Kommt her zum Gebet. Kommt her zum Heil. Allah ist der Allergrößte.“

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