In der Osterwoche wurde neben dem Naschmarkt vor allem Wien-Margareten, der 5. Wiener Gemeindebezirk, von ganzen Bettlerhorden heimgesucht. Pünktlich am Vormittag, wenn Geschäfte und Lokale aufgesperrt hatten, fielen die gut organisierten Bettlerbanden ein, um ihrem Handwerk nachzugehen. Neben dem direkten Anbetteln von Gästen in den Lokal-Schanigärten und vor den Handelsgeschäften gehen die Bettler in Margareten einer gänzlich neuen Profession nach. Sie versuchen, sich am Kleingeld von Supermarktkunden zu bereichern.
Zu diesem Zweck werden immer wieder die Münzschlitze von Einkaufswägen manipuliert. In der Folge bekommen die Kunden ihre 50-Cent- oder Ein- bzw. Zwei-Euro-Münzen nur mehr schwer oder gar nicht aus dem Wagen, wenn sie ihn nach dem Einkauf zurückbringen.
Geben sie auf, dann eilen unmittelbar danach Bettler bzw. sich als Straßenzeitungsverkäufer tarnende Kleinkriminelle heran und bemächtigen sich durch den Einsatz einer umgebogenen Sicherheitsnadel des zurückgelassenen Kleingeldes.
Strafrechtslücke: Entwendung ist ein Ermächtigungsdelikt
Über den Tag und beim Ansteuern mehrerer Supermarkteingänge kann für den einzelnen eine schöne Geldsumme zusammenkommen. Polizei und Staatsanwalt sind sehr oft die Hände gebunden. Bei dieser Art der Kleinkriminalität handelt es sich nämlich um eine sogenannte Entwendung gemäß § 141 Strafgesetzbuch. Und diese ist nur mit Ermächtigung des Geschädigten zu verfolgen.
Greift die Polizei einen Bettler mit sehr vielen Münzen auf, dann müsste sie ihm erst einmal nachweisen, dass diese aus den manipulierten Schlitzen von Einkaufswägen stammt. Dann müssten auch noch die geschädigten Kunden ausfindig gemacht werden, die das Geld zurücklassen mussten.