Brauerei Härle ist die “Bekömmlichkeit” des Biers gerichtlich verboten.

26. August 2015 / 22:00 Uhr

Gericht: Bier darf nicht mehr bekömmlich sein

Nach dem Tabak hat die Europäische Union offensichtlich nun auch das Bier auf der Agenda ihrer Verbotskultur. Auf der Grundlage einer EU-Verordnung hat nun das Landesgericht Ravensburg im deutschen Bundesland Baden-Württemberg den Begriff „bekömmlich“ in der Bewerbung von Bier verboten.  Laut Gerichturteil handle es sich bei diesem Begriff um eine „gesundheitsbezogene Angabe“. Dies hatte den Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) auf den Plan gerufen.

Der VSW hatte per einstweiliger Verfügung diesen Begriff untersagt, da der die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweige. Die Berufung der Brauerei Härle gegen diese Entscheidung wurde nun gerichtlich abgewiesen. Damit ist das Verbot gerichtlich bestätigt.

Kuhglocken könnten auch bald verboten werden


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Die Verbotskultur zieht in Deutschland immer weitere Kreise. Erst jüngst forderten Tierschutzaktivisten in Bayern ein Verbot von Kuhglocken. Begründet wird dies mit der Störung der Wiederkäuer durch das Glockengeläute. Diese Causa könnte nun bald auch die Gerichte beschäftigen. 


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