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Schutzmasken-Erlass der Gesundheitsministerin könnte Nachspiel haben.

Schutzmasken-Erlass der Gesundheitsministerin könnte Nachspiel haben.

Seuchengefahr: FPÖ zieht BM Oberhauser zur Rechenschaft

Wegen der potentiellen Seuchengefahr durch die gesundheitspolizeilich unkontrollierten Massen- Zu- und Durchwanderung Österreichs gerät nun Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser ins Visier des Parlaments. Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) hat jetzt eine umfangreiche Anfrage betreffend „persönliche Schutzmaßnahmen gegen Seuchengefahr“ im österreichischen Nationalrat eingebracht.

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Grundlage dieser Anfrage ist die Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, in der festgehalten wird, dass Schutzmaßnahmen wie Schutzmasken für Zugbegleiter, Polizisten und Hilfskräfte bei der Versorgung von Asylanten nicht notwendig sind.  Aus Sicht der FPÖ widerspricht dies klar den gesetzlichen Grundlagen des Tuberkulose- und Epidemiegesetzes.

Gesundheitsministerium könnte auch gegen Strafgesetzbuch verstoßen

Neben Fragen zu den Grundlagen und den Verantwortlichkeiten im Gesundheitsministerium für diese gegen die gesundheitspolitische Sorgfaltspflicht verstoßende Auskunft, geht die FPÖ auch auf mögliche Verstöße gegen das Strafgesetzbuch ein. So formulieren etwa die §§ 178, 179 Strafgesetzbuch klare Rechtsgrundlagen betreffend vorsätzlicher und fahrlässiger Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Gut möglich, dass bald der Staatsanwalt im Gesundheitsministerium und im Büro von Ressortchefin Sabine Oberhauser einen Besuch abstatten wird, das Strafgesetz sieht nämlich für solche Handlungen gegen die Volksgesundheit Freiheitsstrafen von einem bis zu drei Jahren vor. 

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