Klimaveränderung und der internationale Handels- und Reiseverkehr bringen neue Gefahren für die Österreicher mit sich. So ist die Gefahr einer Ansteckungsgefahr mit dem Dengue-Fieber in den letzten Jahren gestiegen. Bisher hat die Gesundheitspolitik aber nicht darauf reagiert. Dies soll sich nun ändern, wie eine Anfragebeantwortung von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) an den FPÖ-Abgeordneten Josef Riemer belegt. Das Gesundheitsministerium will das Dengue-Fieber und dessen Übertragung durch die sogenannte Tiger-Mücke (Aedes albopictus) zukünftig nach dem Epidemiegesetz erfassen:
Dengue-Fieber ist derzeit in Österreich nach dem Epidemiegesetz nicht meldepflichtig, daher liegen Daten über Erkrankungen und Infektionen (insbesondere auch im Hinblick auf die Frage, ob es sich um importierte oder autochthone Fälle handelt) derzeit nicht vor. Im Hinblick auf sich ändernde klimatische Verhältnisse ist allerdings geplant, Erkrankungen und Todesfälle an Dengue-Fieber meldepflichtig zu machen, um insbesondere Informationen darüber zu gewinnen, ob autochthone Fälle in Österreich auftreten, weil eine Wirtspezies (Aedes albopictus) vereinzelt auch schon in Österreich nachgewiesen wurde. […]
Die Übertragung erfolgt nicht direkt von Mensch zu Mensch, sondern über den Stich infizierter weiblicher Stechmücken, vor allem der Arten Aedes aegypti und Aedes albopictus.
Gesundheitsministerium geht mit Informationspflicht sparsam um
Wenn man in Sachen Dengue-Fieber nun offensichtlich aktiv wird, dann kann dies trotzdem nicht über die kaum wahrgenommene Informationspflicht nach dem Epidemiegesetz bzw. dem Tuberkulosegesetz hinwegtäuschen. So wird eine Information der Öffentlichkeit bei einem Auftreten von Seuchen von der Gesundheitsministerin mit Deckung von Rot und Schwarz einfach bisher abgelehnt, obwohl etwa die FPÖ in diesem Zusammenhang bereits zahlreiche Initiativen gesetzt hat.