Ein parlamentarisches Nachspiel hatte die vor einigen Monaten an einem Justizhäftling vollzogene McDonald`s-Verköstigung auf einer Überstellungsfahrt, die sich wie eine große Niederösterreich-Rundfahrt liest. Eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) an den FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch brachte eigenartige Praktiken im Justizalltag an die Öffentlichkeit.
Der Häftling, in den Dokumenten der Justiz als Maßnahmepatient geführt, veranlasste durch seine Verhaltensauffälligkeiten die begleitenden Justizwachebeamten offensichtlich dazu, bei einer McDonald`s Filiale einzukehren. Von „Erpressung“ möchte das Justizministerium allerdings nicht sprechen:
Die Eskorte erreichte gegen 11:20 Uhr die „McDonalds“-Filiale Horner Straße in Stockerau und stoppte dort aufgrund des heftigen Verlangens des Untergebrachten, was entscheidend zur Beruhigung des Maßnahmepatienten beitrug. Sie traf gegen 12:40 Uhr im Landesklinikum Mauer ein, wo der Untergebrachte zur weiteren psychiatrischen Behandlung übergeben wurde.(…)
Weder eine tragfähige Zusage für ein bestimmtes Verhalten, noch eine „Erpressung“ durch den Untergebrachten konnten im bisherigen Ermittlungsverlauf festgemacht werden. Die gewählte Vorgangsweise kann auch nicht als „Belohnung“ gewertet werden. Die gewählte Art der Eskorte hat aber offenbar einen günstigen Einfluss auf das Verhalten des Betroffenen und somit den Verlauf der Eskorte gehabt.
Zentraler Ansatzpunkt für die Entscheidungsfindung bei der Planung der Eskorte war der psychiatrisch diagnostizierte Zustand des Untergebrachten und die daraus resultierende Gefährdungslage. Erhoben wurden die angeführten Umstände durch Rücksprache mit den für die Behandlung zuständigen Personen (Psychiatrischer, Medizinischer Dienst und Pflegedienst) sowie mit den bei der vorangegangenen Eskorte beteiligten Justizwachebeamten.
Justizminister Brandstetter: Sind eh nur beim McDrive eingekehrt
Der ÖVP-Justizminister versucht offensichtlich krampfhaft, die Angelegenheit herunterzuspielen, und beschwichtigt, dass eh nur beim McDrive-Schalter eingekehrt wurde und Aussenstehende, d.h. andere Mc-Donald`s Kunden, nichts von der Häftlings-Fütterung mitbekommen hätten. Zudem habe ein begleitender Justizwachebeamte das Mac-Menü „privat gezahlt“:
Die Bestellung erfolgte über den „McDrive“-Schalter. Der Untergebrachte war während der gesamten Eskorte gesichert und verließ erst im Landesklinikum Mauer das Kraftfahrzeug. Auch das Essen wurde im Kraftfahrzeug der Sonderanstalt Göllersdorf eingenommen. Zu 18: Es wurde keine Bestellung durch den Untergebrachten selbst getätigt. Der Untergebrachte war, infolge seiner Position im Kraftfahrzeug, zu keinem Zeitpunkt für außenstehende Zivilpersonen akustisch oder visuell wahrnehmbar, noch wurde er in der Öffentlichkeit bloßgestellt. Die Eskorte konnte, ohne eine Verschlechterung des Gesundheitszustands sowie eine weitere Eskalation herbeizuführen, vollzogen werden. Der Eskortekommandant bezahlte das bestellte Essen aus privaten Mitteln (!).