Für die zahlreichen betroffenen Frauen der Kölner Silvesternacht, die von Flüchtlingen sexuell angegrapscht wurden, klingen aktuelle Medienmeldungen wie ein Schlag ins Gesicht. Die meisten Täter dürften straffrei davonkommen.
Po-Grapschen nicht unbedingt ein Delikt
Das Problem: Bis jetzt ist nicht jede unerwünschte Berührung eine Sexualstraftat, für die der Täter verurteilt werden kann – zum Beispiel wegen sexueller Nötigung. Dafür müsse die Tat als „eindeutig sexualbezogene Handlung“ erkennbar sein, so Staatsanwältin Dagmar Freudenberg vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) gegenüber FOCUS Online. Der Täter müsste dafür sein Opfer direkt an Brust, Vagina, Penis oder Anus berühren. Im Umkehrschluss heißt das: Wird eine Frau zum Beispiel nur kurz über der Kleidung am Po begrapscht, ist das keine Straftat im Sinne des Sexualstrafrechts.
„Angrapschen“ ist vom deutschen Sexualstrafrecht schlichtweg nicht abgedeckt. Es gibt keinen Straftatbestand „sexuelle Belästigung“. Dies dürfte sich nach den Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas auch nicht ändern. Das heißt für viele der Kölner Opfer: Sie haben wenig Aussicht darauf, eine Verurteilung der Täter wegen Sexualstraftaten zu erleben. In der Kölner Silvesternacht gingen mehr als 1.100 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein, mehr als 480 davon wegen Sexualstraftaten. Hunderte weitere Sex-Anzeigen folgten in den Tagen danach.