Die Muslimin wollte dem Zahnarzt nicht die Hand geben, der Zahnarzt sie danach auch nicht mehr behandeln. Was in Österreich und Deutschland für einen nahezu staatstragenden Aufruhr im Gutmenschen-Lager sorgen würde, ist in der Schweiz weniger problematisch. Dort können nicht nur Patienten entscheiden, von wem sie sich behandeln lassen wollen, sondern auch die Ärzte, wen sie nicht behandeln wollen.
Konvertierte Muslimin
Die Frau konvertierte erst vor einigen Jahren zum Islam und wuchs davor als autochthone Schweizerin auf. Sie kennt die Sitten und Regeln in ihrem Heimatland bestens, dennoch verweigerte sie aus religiösen Gründen dem behandelnden Zahnarzt den Händedruck. Dieser machte nicht viel Aufhebens und weigerte sich seinerseits, die Dame zu behandeln. Die 34-jährige Muslimin reagierte fassungslos und machte einen Eklat aus dem Vorfall.
Die schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft steht indes hinter dem betroffenen Mitglied und verteidigt dessen Verhalten als absolut richtig. Ein Arzt kann ohne Begründung seine Patienten abweisen und an einen Kollegen weiterschicken.